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Genealogie

... man sagt auch Ahnenforschung dazu ...


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  • Glossar

  • Herkunft des Namens BAAR:

    Der (Familien-)Name Baar stammt ursprünglich aus dem Mittelhochdeutschen1 und leitet sich von dem Übernamen "Bar" ab, der die Bedeutung des Tieres "Bär" hat.

    Erstmals urkundlich erwähnt wurden die Namen Hugo Bare (oder Bere) um 1204 und de Bare um 1288. Ein Ritter Friedrich von Baar (*1272 - †1307) kämpfte am 05. Juni 1288 in der Schlacht von Worringen bei Köln auf der Seite der unterlegenen Streitparteien unter dem Erzbischof Siegfried von Köln, den Grafen Rainald von Geldern und Adolf von Nassau. Er überlebte die Schlacht. Sie war die letzte große und mit Abstand blutigste Schlacht des Mittelalters. Sie dauerte von ungefähr 11 Uhr vormittags bis gegen 17 Uhr nachmittags und es waren ca. 10.000 Kämpfer daran beteiligt. Heutige Schätzungen gehen davon aus, daß im Laufe des Tages rund 1.100 Tote und später 700 weitere, die an ihren Verletzugen starben, zu beklagen waren. Die siegreichen Gegner waren Herzog Johann I. von Brabant, Graf Adolf von Berg 2 und die Kölner Bürgerschaft. Als Folge der Schlacht von Worringen erhielt das rheinabwärts gelegene Düsseldorf am 14. August 1288 aus den Händen von Graf Adolf von Berg die Stadtrechte und wurde zur Residenzstadt der bergischen Grafen.

    Im Althochdeutschen3 hat das Wort bar als Adjektiv die Bedeutung "leer" und "ohne" mit den Synonymen "bloß", "nackt", "unbedeckt" und "frei von". Der Duden vergibt auch die Bedeutungen "rein" und "pur".

    Als Adjektivsuffix –bar läßt sich die Bedeutung mit => "können" umschreiben, z.B.: heil-bar => jemand "kann" geheilt werden. Auch hier gibt es eine Verbindung zum Althochdeutschen "ba-ri" oder "bäri", das zum Verb "beran" => "tragen" bzw. "fähig zu tragen" gehört (vgl. auch "Bahre" und "gebären").
    Ursprünglich war das Suffix nur mit Substantiven zu finden, was man an einem Beispiel verdeutlichen kann: Nimmt man das Substantiv "Frucht" und hängt das Suffix "-bar" daran, so erhält man das Adjektiv / Adverb "frucht-bar", was man auch mit "Frucht tragend" umschreiben kann. Ein weiteres Beispiel: Etwas ist "brenn-bar" => sozusagen einen "Brand tragend". Kann, muß aber nicht sein ...

    Im Aramäischen hat bar die Bedeutung von "Sohn".


    Fussnoten:

    1 Der Begriff mittelhochdeutsch bezeichnet eine alte Sprachstufe der deutschen Sprache, dazu gehören alle hochdeutschen Varianten zwischen den Jahren 1050 und 1350 n. Chr. (das entspricht ungefähr dem Hochmittelalter, s.u. Epochen). Im engeren Sinn ist Mittelhochdeutsch die Sprache der höfischen Literatur zur Zeit der Staufer. Vorgänger war die althochdeutsche Sprache (s.2), Nachfolger die frühneuhochdeutsche Sprache (vergl. Wikipedia Stichwort: "Mittelhochdeutsch").

    2 Das Geschlecht derer von Berg war Namensgeber des "Bergischen Landes". Namensgeber des Geschlechts derer von Berg war - so wird vermutet - ein kleiner künstlich angelegter Hügel innerhalb des Stammsitzes der Burganlage "Berge" in der Nähe des heutigen Ortes Altenberg - und wohl nicht die "bergige" Landschaft des Bergischen Landes.
    Von der einstigen Burg Berge existieren heute nur noch einige im Wald liegende Mauerreste, die als Bodendenkmal geschützt sind.

    3 Der Begriff althochdeutsch bezeichnet die älteste schriftlich bezeugte Form der hochdeutschen Sprache in der Zeit etwa von 750 bis 1050 n. Chr.


    Der Begriff "Baar" ist
    mehrfach besetzt und kann

    Wappen zum
    Vergrößern
    anklicken:

     
       Orte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,    Baar im Landkreis Mayen-Koblenz in der Eifel Nähe Nürburgring,
    westlich Koblenz / Rheinland Pfalz.
    www.vordereifel.eu (Verbandsgemeinde Vordereifel); PLZ: 56729 mit den Orten Ober- und Niederbaar östlich des Nürburgringes; bis etwa zum Jahr 1800 "Bahr" geschrieben.
       Baar an der "Kleinen Paar"4 im Landkreis Aichach- Friedberg in Schwaben
    nördlich Augsburg / Bayern und westlich des Ortes Pöttmes.
    www.baar-schwaben.de PLZ: 86674
       Baar-Ebenhausen an der Paar4 im Landkreis Pfaffenhofen
    an der Ilm südlich Ingolstadt / Bayern.
    www.baar-ebenhausen.de PLZ: 85107;
    der Dorfname lautete in den Jahren 1373 und 1395 noch "Paar".
       Ehemals: Baar-Düttingdorf (heute: Bardüttingdorf, Ortsteil von Spenge)
    im Kreis Herford / NRW.
    www.spenge.de PLZ: 32139 Wappen von Spenge
       Paar an der Paar östlich Friedberg bei Augsburg (s.u. Gewässer). www.friedberg.de PLZ: 86316 Wappen von Friedberg
     
       Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,    Baar im Kanton Zug
    südlich Zürich / Schweiz; 3 km nördlich Zug am Zuger See.
    www.baar.ch PLZ: 6340
       Baar im Kanton Wallis,
    Bezirk Sion, Ortsteil von Veysonnaz südöstlich Lausanne / Schweiz; südlich des Flughafens von Sion.
    www.veysonnaz.ch PLZ: 1993 Wappen von Veysonnaz
       Gemeinde Baarn in der Provinz Utrecht
    südöstlich Amsterdam / Niederlande; östlich Hilversum.
    www.baarn.nl
       Bar-le-Duc in der Region Lothringen 60 km westlich von Nancy und 50 km süd-südöstlich von Verdun im Nordosten Frankreichs. Der Ort hat ca. 16.000 Einwohner. www.barleduc.fr
       Bannerherrlichkeit Baar und Lathum (1212 - 1735) westlich des heutigen Arnheims / Niederlande am rechten Ufer der Ijssel zwischen dem heutigen Westervoort und Lathum gelegen. Bild zum Vergrößern bitte anklicken !
     
       (Verwaltungs-)Kreise,    Schwarzwald-Baar-Kreis (s.u. Landschaften.) www.lrasbk.de
    (lrasbk = Land-Rats-Amt Schwarzwald-Baar-Kreis)
     
       Landschaften
    und Gewässer,
       Die Baar, Hochebene im Südwesten Baden-Württembergs mit den Städten Donaueschingen und Villingen-
    Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis.
    Quellgebiet von Donau bzw. Brigach und Breg und Neckar.
       Der Baarbach, 17 km langer linker Nebenfluß der Ruhr. Quelle als "Lägerbach" südlich Iserlohn / NRW bei Kesbern, ab Iserlohn als "Baarbach". Mündung bei Hennen in die Ruhr.
       Auf der Baar, 615 m oder 618 m (je nach Literatur) hoher Berg im Westerwald. Gelegen bei Driedorf im Lahn-Dill-Kreis / Hessen, Regierungsbezirk Gießen zwischen Waldaubach und Heisterberg.
       Das Herzogtum Bar (seit 1354; französisch: Duché de Bar). Historisches Territorium am Oberlauf der Maas in Lothringen im heutigen Frankreich mit dem Ort Bar-le-Duc (s.o. Orte).
       Die Paar ist ein 134 km langer Fluß in Bayern. Sie fließt durch Baar-Ebenhausen, s.o. Die Quelle ist in Kaltenberg nordöstlich von Landsberg am Lech und sie mündet östlich von Ingolstadt in die Donau.
       Die Kleine Paar ist ein 26,5 km langer Fluß in Bayern. Sie fließt durch Baar-Schwaben, s.o. Die Quelle ist in Osterzhausen am Fuß des Posteigs und sie mündet westlich von Neuburg an der Donau in die Friedberger Ach, bevor diese selbst 300 m weiter in die Donau mündet. Die Paar verläuft auf einer kurzen Strecke ca. 20 km östlich der Kleinen Paar und hat mit dieser keine Verbindung.
     
       Berufe,    Baar: Ein Matrose, der ausschließlich Handwerker auf einem Schiff war.
       Baar: Ein Matrose, der den Äquator noch nicht passiert hat.
       Baar: (spr. ba-ar), ein noch unerfahrener Matrose, Handlanger.
     
       Firmennamen,    Brauerei Baar AG in Baar
    im Kanton Zug / Schweiz.
    www.brauereibaar.ch
    gegründet: 1862;
    gebraut wird "Baarer Bier";
    (Firmenname abgeleitet vom Ort).
     
       und letztendlich
    Familiennamen
       B a a r
     
    Weitere verwandte Familiennamen:    Baare, Carl Ludwig; genannt Louis Baare (*12. Juni 1821 in Minden; †16. Mai 1897 in Bochum), deutscher Kaufmann und Manager in der Montanindustrie. Sein letzter Wohnsitz war die noch heute existierende Villa Baare in Höntrop in Bochum-Wattenscheid.
     
     
     
    beschreiben. Alle Links s. Haftungshinweis

    (Die obige Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)


    Fussnote:

    4 "para" bedeutet in Althochdeutsch "Blöße", "Waldblöße" oder "abgetriebener Wald". Ein abgetriebener Wald ist eine Öde oder leere Fläche, z.B. durch Rodung entstanden.
    Der Name "Paar" könnte aber auch keltischen Ursprungs sein. Diese Annahme ist nahe liegend, denn keltische Bezeichnungen haben sich vielfach meist in bayerischen Flussnamen erhalten, wie dieses bei dem Fluss Paar der Fall sein soll. So könnte die Ortsbezeichnung vom entsprechenden Gewässer abgeleitet worden sein, wovon auszugehen ist. Im 11. Jahrhundert hieß das heutige Baar-Ebenhausen noch "Parra", danach "Parre" und "Parr", erst ab 1867 "Baar".

    Die Paar entspringt in Kaltenberg (nordöstlich Landsberg am Lech und nordwestlich des Ammersees), fließt bis in Höhe von Augsburg parallel zum Lech und macht dort am "Paardurchbruch" einen Knick nach Nordosten, um über Aichach und Schrobenhausen östlich von Ingolstadt nach einer Länge von 134 km in die Donau zu münden.

    Ein Familienmitglied war während seiner Grundwehrdienstzeit (W15) mit mehreren Kameraden auf dem unteren Lauf der Paar hinter Ingolstadt bis zur Mündung in die Donau mit dem Schlauchboot mittels Paddel unterwegs; damals ohne zu wissen, was der Name "Paar" bedeutet. Von der Mündung ging es auf der Donau mit Motorkraft weiter mit Zwischenstopp am Kloster Weltenburg kurz vor dem Donaudurchbruch bis Regensburg, von dort ging es mit mehreren Fahrzeugen zurück zum Wasserübungsplatz Ingolstadt.

    Die Kleine Paar entspringt südlich Osterzhausen auf dem Kommunalgebiet von Pöttmes und mündet westlich von Neuburg an der Donau in die Friedberger Ach und diese dann 300 m weiter in die Donau.


    Weitere Erklärungen:

    Baar (Althochdeutsch: "para" oder "bara", s.o.) war die Bezeichnung für verschiedene Bezirke im frühmittelalterlichen5 Alamannien6, nach denen die Landschaft Baar benannt wurde. Bei einer Baar schien es sich ursprünglich um eine Bezeichnung für ein herrschaftliches Gebiet, ähnlich wie den Gauen, gehandelt zu haben. Die Baar war eine - im Gegensatz zu den Gauen - so gut wie garnicht basisdemokratisch organisierte politische Einheit, in denen der jeweilige, als Allierter die fränkische Eroberung überstandene Lokalfürst oder Kleinkönig ohne das Gegengewicht eines mündigen Volkes autokratisch regieren konnte. Grund war die geringe Anzahl von Männern unter Waffen und damit die Schwäche des Volkes, sich gegen die Landesfürsten aufzulehnen.

    Früher gab es zwei Baaren - die Westbaar (auch: Bertoldsbaar, identisch mit der Landschaft Baar) und die Ostbaar.

    Der Name para oder bara kam bereits im 8. Jahrhundert zur Zeit Karls des Großen vor, der Name bezeichnete die Gegend der Westbaar, welche zum Bertoldischen Geschlecht (daher der Name Bertoldsbaar), eines der angesehensten alemannischen Fürstenhäuser am Bodensee, gehörte.
    Karl der Große war mit Hildegard verheiratet, eine Gräfin aus dem Geschlecht der Bertolds. Durch diese Verbindung wurden ihre Besitzungen immer größer. Der Hauptsitz lag bei Villingen, in dessen Nähe die heutzutage verfallene Baraburg, die Wohnstatt des alten Gaugrafen, lag. Später wurden die schon im 11. Jahrhundert in dieser Gegend erschienen Grafen von Sulz mit dem Gebiet der Baar belehnt, Graf Hermann von Sulz überließ 1282 die Grafschaft Baar König Rudolf I., welcher sie 1283 dem Grafen Heinrich von Fürstenberg verlieh. Die fürstenbergische Landgrafschaft Baar zerfiel gegen Ende des 18. Jahrhunderts.


    Fussnoten:

    5 Das Frühmittelalter fällt in die Zeit von ca. 500 bis 1050 n. Chr. (vergl. Wikipedia Stichwort: "Baar (Geschichte)" und s.u. Epochen).

    6 Die frühmittelalterlichen Siedlungs- und Herrschaftsgebiete von Alamannien lagen im heutigen Baden-Württemberg und Elsass, in Bayerisch-Schwaben, der Deutschschweiz, Liechtenstein und Vorarlberg (vergl. Wikipedia Stichwort: "Alamannen").


    Weitere Fundstellen:

    In der Eifel findet man den Ausdruck Baar oder Bahr oft für die Bezeichnung einer Hochfläche, die unbebaut oder mit Baumbestand bewachsen ist. So gibt es z.B. die Ortschaft Bahrhaus bei Marmagen/Eifel (Gemeinde im Landkreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen). Auch begegnet einem immer wieder die Ortsbezeichnung ähnlich Baar oder Bahr oft auch vor Ortsnamen wie z.B. Barweiler (Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz) oder Urbar (Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, alles gelegen in der Eifel). Vermutlich kommt hier das aus dem Althochdeutschen stammende Wort "bar" (s.o.) mit der Bedeutung "leer" und "ohne" zum Tragen.

    Baare ist eine mundartliche Bezeichnung für ein großes Gefäß (getöpfertes Steinzeug, überwiegend Ende des 16. Jahrhunderts), das in früheren Zeiten meistens zur Aufnahme von Wintergemüse diente, aber auch für andere Zwecke genutzt wurde. Funde aus Langerwehe (zwischen Düren, Eschweiler und Jülich am Nordrand der Eifel) belegen die Existenz dieser bis zu 60 cm hohen Gefäße.

    Bei den Begriffen Baarer, Barer und Scepsbarer handelt es sich um alte Berufsbezeichnungen aus der Seefahrt. Sie stehen je nach Zusammenhang für "Schiffsbohrer" und "Zimmermann".

    Die niederdeutsche Bezeichnung Baas steht für die Begriffe Brotherr, Vermittler, Prinzipal; Meister, insbesondere jedes zum Seewesen gehörigen Handwerks, z. B. ein Zimmerbaas war ein Schiffszimmermeister; ein Heuerbaas ein Mann, zumeist Seeinvalide, der, vom Kapitän beauftragt, die Mannschaft für ein Schiff gegen Gebühr zusammenstellte. Der Schlafbaas vermittelte Schlafstellen an Land
    Der Begriff Baas hat nachweislich nichts mit dem Familiennamen Baar gemein, es handelt sich nur um eine Namensähnlichkeit.

    Die Aussprache der Familiennamen variiert und kann die Namen Bar, Bahr, Baaren, Baren, Baher, Barr, Behr und weitere umfassen. Die Variationen sind bedingt u.a. durch die begrenzte Zahl der mittelalterlichen Schreiber, die zum einen nach dem Hörensagen und zum anderen ohne Rechtschreibregeln arbeiteten. Auch durch den Lauf der Jahrhunderte ergaben sich Änderungen. Bei den Schreibern handelte es sich oft um den Pfarrer und den Dorfschulzen und je nach deren Bildung und Hörfähigkeit schrieben sie die Namen so nieder, wie sie sie phonetisch hörten. Hinzu kam, wenn der Name in der lokalen Umgangssprache (z.B. regionaler Dialekt) gesprochen wurde, war die Gefahr der Entstehung von Namensvarianten noch höher. War die Namensvariante dann einmal behördlich festgeschrieben, wurde der neue Name auch weitergeführt.
    Der Familienname Baar erschien erstmals in Urkunden des Mittelalters als Name einer adeligen Familie, die für eine große wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Westphalen (s.u. "Wappen der Familie Baar)" stand.


    Epochen:

    Der Versuch einer Einteilung ...

    Epoche: Unter-Epoche / Erklärung: Zeitraum: Sprache:
    Antike: Antike

    Spätantike
    ca. 1200 v. Chr. bis

    ca. bis 500 n. Chr.
    Mittelalter: Frühmittelalter

    Hochmittelalter

    Spätmittelalter
    ca. 500 bis 1050 n. Chr.

    ca. 1050 und 1350 n. Chr.

    ca. 1250 bis 1500 n. Chr.
    Althochdeutsche Sprache

    Mittelhochdeutsche Sprache

    Frühneuhochdeutsche Sprache
    Neuzeit: Zeitalter der Entdeckungen: Erfindung des Buchdrucks (ca. 1450), Entdeckung Amerikas (1492), Beginn der Reformation von Martin Luther (1517) ca. 1500 bis 1600
    Zeitalter der Glaubenskriege - Ära des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) ca. 1600 bis 1750
    Zeitalter der Aufklärung (s.u.) ca. 1750 bis 1790
    Zeitalter der industriellen Revolution ca. 1790 bis 1900
    Modernes Zeitalter ca. 1900 bis heute


    Verschiedene weitere Epochenrichtungen:
    Kunstgeschichte: Malerei, Musik und Literatur: Philosophie: Politik:
    Renaissance, Übergangsepoche zur frühen Neuzeit: ca. 1400 bis 1600
    Barock s.u.
    Frühbarock

    Hochbarock

    Spätbarock oder Rokoko
    ca. 1575 bis 1650

    ca. 1650 bis 1720

    ca. 1720 bis 1770
    Romantik s.u. Aufklärung s.u. Absolutismus, auch: Absolute Monarchie
    Kennzeichen: Nichtexistenz einer Verfassung,
    Regierung ohne (fremd-)gesetzliche Grundlage;
    die Herrscher vereinnahmten einen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch
    ca. 1500 bis 1790
    Klassizismus;
    der Biedermeier ist
    eine Form des Klassizismus
    ca. 1770 bis 1840 Frühromantik

    Hochromantik

    Spätromantik
     
     
    ca. 1770 bis 1804

    ca. 1804 bis 1815

    ca. 1815 bis 1845 (Malerei bis 1900; Musik bis 1910)
    Frühaufklärung

    Aufklärung

    Spätaufklärung
     
    ca. 1770
    bis
    ca. 1789 (Französische Revolution)
    Konstitutionalismus
    Wende vom
    Absolutismus hin zur Volkssouveränität;
    Kennzeichen:
    Existenz einer Verfassung
    ca. 1770 bis 1918
    Historismus ca. 1840 bis 1895
    Jugendstil ca. 1895 bis 1915
    Moderne Kunst ca. 1915 bis heute Demokratie (griech.: Volksherrschaft) ca. 1900 bis heute

    (Die obige Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

    Eine genaue zeitliche Eingrenzung der Übergänge zwischen den einzelnen Epochen ist nicht möglich, da die Epochen wesentlich aus der u.a. kulturphilosophischen, staatlichen (politischen) und kunstgeschichtlichen Entwicklung heraus definiert sind. Je nachdem, wie offen die jeweiligen maßgeblich an der Entwicklung tätigen Personen in den europäischen Kulturzentren den neuen Änderungen gegenüberstanden, breiteten sich die einzelnen Epochen in den europäischen Regionen unterschiedlich schnell aus. Die obigen Jahreszahlen stellen deshalb nur einen ungefähren Zeitraum dar.


    Begriffsbestimmungen:

    Unter dem Begriff "Genealogie" (die "Lehre von den auf Verwandtschaft beruhenden Beziehungen") versteht man die Familiengeschichtsforschung - oder einfacher - die Ahnenforschung. Der Begriff leitet sich aus dem Altgriechischen Wort "genea" für "Familie" und "logos" für "Lehre" ab. Bei den Ahnen handelt es sich um die Eltern, Groß- oder Voreltern und Urgroßeltern usw. einer Person.

    Erklärung: Bei einer ?-Liste ist immer die Rede von einer Aufstellung in Listenform; bei einer ?-Tafel ist immer eine grafische Darstellung gemeint.

    Von einer bestimmten Person ausgehend, werden die Generationen vor der Person erforscht - die Vorfahren - und in einer Vorfahrentafel (oder Vorfahrenliste) dargestellt, wobei die Vorfahrentafel dem Aussehen eines Stamm-BAUMES noch am nächsten kommt.

    (Vorfahrentafel, prinzipielles Aussehen; roter Punkt: Proband oder eigene Person)

    Die nachfolgenden Generationen - die Nachkommen - werden in einer Nachkommentafel (oder Nachkommenliste) dargestellt.

    (Nachfahrentafel)

    Werden beide Tafel miteiander kombiniert, spricht man von einer Sanduhrtafel, auch bezeichnet als Sippschaftstafel oder Gesamttafel.

    (Sanduhrtafel, Sippschaftstafel, Gesamttafel)

    Eine Stammtafel oder Stammliste (s.u.) stellt nur einen Ausschnitt aus der Nachfahrentafel dar und besteht nur aus den Nachkommen (und deren Ehepartnern), die denselben Familiennachnamen besitzen.

    Ein Spezialfall der Stammtafeln sind Affinitätstafeln oder -listen, die über die Blutsverwandtschaft hinausgehend auch angeheiratete Personen und deren Familien in die Darstellungsweise aufnehmen. Die Verwandtschaftsverhältnisse hier beruhen sowohl auf einer genetischen Verwandtschaft als auch auf einer nicht genetischen Verwandtschaft (= "Anheiratung"). Durch die angeheirateten Personen und deren Familien bedingt ist eine höhere Anzahl von Personen in dieser Liste aufgeführt; s.u. Affinitätstafel. Da diese Übersichten dadurch i.d.R. unübersichtlich sind, beschränkt man sich auf einen Ausschnitt und stellt nur einen kleineren Teil dar.


    Das Gegenteil, eine Konsanguinitätstafel oder -liste (die Bezeichnung stammt aus dem Medizinischen) liegt dann vor, wenn in der Darstellungsweise nur Blutsverwandte in diese Liste aufgenommen werden. Blutsverwandtschaft ist eine Verwandtschaft durch Abstammung oder eine genetische Verwandtschaft. Konsanguinitätstafeln stellen, ausgehend von dem Probanden, dessen Vorfahren und die Nachfahren dieser Vorfahren dar. Da auch diese Übersichten unübersichtlich sein können, beschränkt man sich auch hier auf einen Ausschnitt. Eine Konsanguinitätstafel wird manchmal auch als Verwandschaftstafel bezeichnet.

    Eine Stammlinie oder Stammreihe (s.u.) liegt dann vor, wenn in dieser Linie nur Väter und Söhne aufgeführt werden. Aufsteigend verläuft diese männliche Linie über den Vater, dessen Vater (Großvater), wiederum dessen Vater (Urgroßvater), wiederum dessen Vater (Ururgroßvater) usw. zurück bis zu einem sog. "Stammvater", dem frühesten männlichen Vorfahren, der belegbar ist. Mit der Stammlinie wird üblicherweise auch der Nachname vererbt.


    Eine Theorie besagt, daß in der Archäogenetik, der archäologische Vererbungslehre, ein menschlicher Stammvater errechnet wurde, der als urzeitlich frühester Stammvater mit allen heute lebenden Männern durch die Stammlinie seiner Nachkommen biologisch verwandt sein soll. Dieser Stammvater soll vor ca. 75.000 Jahren (± 15.000 Jahre) in Afrika gelebt haben.

    Eine weitere Theorie, aufgestellt von Bryan Sykes, Professor für Humangenetik an der Universität Oxford, besagt, daß alle heute lebenden Menschen von einer Frau abstammen sollen. Er entdeckte Übereinstimmungen der DNS (DesoxyriboNukleinSäure, engl.: DNA) in den Mitochondrien der Menschen. Mitochondrien werden nur über die Mutter vererbt, deshalb würden nach den Erkenntnissen von Bryan Sykes die DNS-Sequenzen aller menschlicher Mitochondrien, die heute auf der Welt existieren, von der Mitochondrien-DNS einer einzigen Frau, ebenfalls aus Afrika, abstammen ...
    Die Erbinformationen in den Mitochondrien dieser Urmutter, die vor etwa 200.000 Jahren gelebt haben soll, spaltete sich im Laufe der Evolution durch Mutationen in 33 weitere Urmütter auf, alles Töchter der einen Urmutter. Für Europa hat Bryan Sykes 7 Urmütter bestimmt, diese Frauen wiederum sollen die Urmütter für bis zu 99 Prozent aller Europäer sein, wie man anhand der Mitochondrien beweisen könne.


    Stammtafel Jacob Baar:


    Stammtafel des Urvaters Baar und seiner Nachkommen
    (Die Übersicht läßt sich aus Datenschutzgründen nicht vergrößern)

    Bei dieser sog. Stammtafel handelt es sich nicht um eine reine Stammtafel, da auch Personen mit anderen Nachnamen als Baar vertreten sind; es handelt sich u.a. um die Familiennamen Beneke, Bloch, Brand, Brucker, Bühring, Eising, Hartkopf, Hauke, Krohn, Peters und andere.
    Jacob Baar ist Angehöriger der 3. Generation (Stammlinie, s.u.) und mit einer der ältesten Namensträger, der belegbar ist. Zwar sind seine Lebensdaten nicht bekannt und können nur geschätzt werden, aber sein Name findet sich in der Mühlenliste (s.u.) wieder.


    Stammlinie (bzw. -liste):

    von Jacob Baar (ca. *1690, "Stammvater") zu Wolfgang + Thorsten Baar:

    Generation: Name: * Geburtsdatum -
    † Sterbedatum:
    Alter: Geburtsort: Beruf: Verheiratet mit: Alter: Bemerkungen:
    1. Generation Urvater um *1615 ? - † ? ? Parpart ? Bauer ? ? ? Spekulation, keine Aufzeichnungen vorhanden !
    ca. *1615: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn Andreas Bahre (ca. *1640)
    2. Generation Andreas Bahre um *1640 ? - † ? ? Parpart ? Bauer ? ? ? ca. *1640: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn von Andreas Bahre (ca. *1665); Die Bewohner des Ruegenwalder Amtes im Jahre 1663 - Familiengeschichtliche Mitteilungen
    3. Generation Sohn von Andreas Bahre um *1665 ? - † ? ? Parpart ? Bauer ? ? ? Spekulation, keine Aufzeichnungen vorhanden !
    ca. *1665: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn Jacob (ca. *1690);
    4. Generation Jacob Baar (auch: Bahr) (ca. *1690 - †1742-17488 bis 58 Jahre mit Sicherheit7 Parpart ?, Kreis Schlawe, Pommern Bauer ??? ca. *1690: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn Peter (ca. *1715); Sterbezeitraum lt. Mühlenliste8
    5. Generation Peter Baar (ca. *1715 - †1775-17878 bis 72 Jahre mit Sicherheit7 Parpart ?, Kreis Schlawe, Pommern Bauer Heirat vielleicht mit Ursula Parparth
    (* vor 1741) ???
    ca. *1715: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom Geburtsdatum von Sohn Christian (*1740); Sterbezeitraum lt. Mühlenliste8
    6. Generation Christian Baar *1740 - †1815 75 Jahre Parpart, Kreis Schlawe, Pommern Bauer Christine Kusserow
    (*1747 - †1823)
    76 Jahre .
    7. Generation Peter Baar *1775 - †1865 90 Jahre Parpart, Kreis Schlawe, Pommern Bauer Anna Witt
    (*1782 - †1850)
    67 Jahre .
    8. Generation Christian Bahr *1813 - †1895 81 Jahre Parpart, Kreis Schlawe, Pommern ??? Charlotta Kusserow
    (*1821 - †1896)
    s. Kapitel Alte Photographie
    75 Jahre Bahr: Schreibfehler des Pfarrers9 ?
    9. Generation August Baar
    Zeichnung (verm. vor 1885)
    *1848 - †1885 36 Jahre Neu-Parpart, Kreis Schlawe, Pommern Soldat im Krieg 1870/71; Vollziehungsbeamter; Grenzaufseher Louise Meißner
    (*1854 - †1927)
    Zeichnung (verm. vor 1885)
    72 Jahre Todesursache August Baar: Lungenschwindsucht, heute: Tuberkulose (Tbc)
    10. Generation Hermann Baar
    Bild (zwischen 1912 und 1915)
    *1879 - †1965 86 Jahre Posen, Preußen Berufsoffizier; Soldat im I. WK 1914-18 und II. WK 1939-45 Elfriede Günzel
    (*1887 - †1965)
    Bild (ca. 1960 ???)
    77 Jahre Tagebuch von 1879 bis 1893 bei Wolfgang Baar unter www.w-baar.de und dort unter => "Familie"
    11. Generation Alfred Baar
    Bild (2001)
    *1919 - †2002 82 Jahre Tungendorf bei Neumünster / Schleswig-Holstein Dipl.-Ing. Maschinenbau Sigrid Elend
    (*1928 - †2016)
    88 Jahre Todesursache Alfred Baar: Alzheimer
    12. Generation Wolfgang Baar *1955 -   Oberhausen / NRW Bürokaufmann, Geograph + Reiseverkehrskaufmann Ulrike T.
    (*1960 -); Ehe geschieden
     
    Thorsten Baar *1962 -   Oberhausen / NRW Dipl.-Ing. Maschinenbau    
    13. Generation ? ? ? ? ? ? ? ?

    Wie man der obigen Stammtafel (s.o.) entnehmen kann, existiert mittlerweile in anderen Stammlinien der Familie als der unseren die 13. und auch schon die 14. Generation.


    Fussnoten:

    7 Mit Sicherheit deshalb, weil die ländliche Bevölkerung zur damaligen Zeit bedeutend seßhafter und nicht annähernd so unbeständiger Natur wie die Stadtbevölkerung war. So kann man das Auftreten eines Familiennamens in einem bestimmten Dorf z.B. im Jahre 1740 als Ausgangspunkt für weitere Forschungen im Jahr 1690 machen. Die Landbevölkerung war damals (neudeutsch:) standorttreu und "an die Scholle gebunden".

    8 Mühlenliste, Quelle: S. H., Berlin.

    9 Seit dem 1. Oktober 1874 gibt es im Königreich Preußen und seit dem 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches Standesämter. Es ist - auch heute noch - ein auf Gemeindeebene organisiertes Amt, d.h. alle kreisfreien und kreisgebundenen Städte unterhalten eigenständige Standesämter. Standesämter sind Ämter zur Durchführung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, besonders zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und ähnlichen Aufgaben.
    Vor dem Jahr 1874 bzw. 1876 wurden die Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) ausschließlich in von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Die Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit, trotzdem sie von den Kirchen geführt wurden, auch zu allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken verwendet. Daraus resultierte, dass der preussische Staat auf die Führung dieser Kirchenregister Einfluss nahm und deshalb 1874 bzw. 1876 die Kirchenregister aus der kirchlichen Verwaltung herauslöste und der Aufsicht durch staatliche Verwaltungsbehörden unterstellte - die Standesämter entstanden.




    Das Dorf Parpart:

    Parpart ist der deutsche Name dreier Ortschaften in der heutigen Woiwodschaft10 Westpommern in Polen.

    heutiger poln. Name: heutige poln. Landgemeinde: heutiger poln. Kreis: ehem. deutsche Gemeinde: ehem. deutscher Kreis: ehem. preuß. Provinz: Sonstiges:
    Paprotno Karnice Gryfice Karnitz Kreis Greifenberg Pommern
    Paprotno Mielno Koszalin Groß Möllen Kreis Köslin Pommern Küstenstadt an der Ostsee
    Paproty Malechowo Slawno Malchow Kreis Schlawe Pommern

    In diesem Kontext ist nur die blau unterlegte Ortschaft von Bedeutung.

    Name:

    Der Name Parpart ist vermutlich wendischen Ursprungs und hat die Bedeutung "Farnkraut". Der polnische Name des Ortes Paproty hat ebenfalls diese Bedeutung (poln.: paproc' = Farn).

    Geografie:

    Parpart liegt ca. 10 km südwestlich der Kreisstadt Schlawe und wird von den Ortschaften Malchow (poln.: Malechowo, ca. 4 km entfernt) und Neu-Malchow (Malechówko) im Nordwesten, Bartlin (Barlolino) im Südwesten, Klein Soltikow (Sulechówko) und Wiesenthal (Swiecianowo) im Süden, Segenthin (Zegocino) im Südosten, Schmarsow (Smardzewo) im Osten sowie Neu Karwitz (Karwiczki) im Norden begrenzt. Die Kreisstadt Schlawe (Slawno) liegt 10 km in nordöstlicher Richtung.

    Parpart liegt an einem in nordwestlicher Richtung verlaufenden Tal, in dem der Fluß Grabow (Grabowa) fließt. Die Ostseeküste ist ca. 20 km entfernt.

    Infrastruktur:

    Das Bauerndorf Paproty liegt zehn Kilometer südwestlich der Kreisstadt Schlawe (Slawno). Über die Verbindungsstraße zwischen Malchow und Wusterwitz (ca. 6 km entfernt) ist Parpart zu erreichen.
    Bis 1945 existierte ein Bahnhof in Segenthin an der Eisenbahnstrecke Schlawe - Pollnow - Sydow der Schlawer Bahnen. Die Eisenbahnstrecke ist heute nicht mehr vorhanden bzw. demontiert.

    Geschichte:

    Im 13. Jahrhundert verlieh Fürst Wizlaw II. von Rügen dem Kloster Buckow das Dorf Parparino als Eigentum. Um 1275 findet sich von Fürst Mestwin II. von Pommerellen eine Bestätigung dieser Schenkung. Nach der Säkularisation11 gegen 1600 (?) fiel Parpart an das herzogliche Amt Rügenwalde. Im Jahre 1640 war von einem Freischulze Martin Schwartz zu Parpart die Rede, der als Gläubiger der Stadt Rügenwalde genannt wurde. Um 1780 gehörte Parpart zu den Heidedörfern und hatte einen Freischulzen, elf Baunernhöfe, drei Büdner und einen Schulmeister sowie sechszehn Feuerstellen.

    Einwohner:

    Anhand der Mühlenlisten (1736 - 1803) und anderer Quellen lassen sich die Einwohnerzahlen des Dorfes Parpart genau verfolgen. Im Jahre 1736 lebten in Parpart 83 Bewohner; ihre Zahl stieg kontinuierlich bis 1885 auf 508 und sank bis 1939 auf 443.

    Jahreszahl: Anzahl der Bewohner: Quelle:
    1736 83 Mühlenliste
    1742 73 Mühlenliste
    1748 104 Mühlenliste
    1757 135 Mühlenliste
    1770 127 Mühlenliste
    1775 127 Mühlenliste
    1787 154 Mühlenliste
    1795 148 Mühlenliste
    1803 157 Mühlenliste
    1818 164 Wikipedia
    1885 508 Wikipedia
    1933 482 ?
    1939 443 Wikipedia

    Verwaltung:

    Die Ortschaft Neu Parpart (heute polnisch: Paprotki) gehörte bis 1945 zur Gemeinde Parpart. Parpart gehörte zum Amt und Standesamt Malchow und zum Amtsgericht Schlawe. Das Standesamt in Malchow, zuständig für die Beurkundungen des Personenstandswesens, übernahm 1874 oder 1876 diese Aufgabe von den beiden großen Kirchen; s.o. Fussnote 9.

    Verwaltungsrechtlich lag Parpart zur Zeit Preußens im Landkreis Schlawe im Regierungsbezirk Köslin der preußischen Provinz Pommern im Freistaat Preußen.

    Justizrechtlich waren das Amtsgericht Schlawe, das Landgericht Stolp und das Oberlandesgericht Stettin zuständig.

    Finanzrechtlich waren im Jahr 1927 das Finanzamt in Schlawe und das Landesfinanzamt in Stettin zuständig.

    Am 7. März 1945 marschierten Truppen der Roten Armee in den Ort ein. Danach wurde aus der Gemeinde Parpart der Ort Paproty unter polnischer Verwaltung. Paproty gehört heute zu Malechowo im Powiat10 Slawienski der Woiwodschaft Westpommern.

    Konfession:

    Vor 1945 gehörten die Einwohner von Parpart überwiegend der evangelischen Kirche an. Kirchdorf war damals Malchow, das mit Karwitz ein Kirchspiel bildete und zum Kirchenkreis Rügenwalde gehörte. Der Kirchenkreis Rügenwalde wiederum gehörte zur Kirchenprovinz Pommern der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Letzter deutscher Geistlicher in Parpart war ein Pfarrer namens Otto Nitschalk.

    Die Katholiken in Parpart gehörten vor 1945 zum katholischen Kirchspiel Pollnow.

    Nach Ende des 2. WK 1945 wurden die evangelischen Bewohner vertrieben. Seitdem leben in Paproty überwiegend katholische Einwohner. Das Dorf gehört kirchenrechtlich zu Malechowo (vormals: Malchow), das dem Dekanat Slawno (vormals: Schlawe) im Bistum Köslin-Kolberg angeschlossen ist. Die vormals evangelische Kirche in Malchow wurde in eine katholische Kirche umgewidmet.

    Am nordwestlichen Ende von Parpart an der Straße nach Malchow liegt der ehemalige evangelische Friedhof (lt. OSM "stary cmentarz ewangelicki" = alter evangelischer Friedhof), er ist heute ein kleines verwildertes Waldstück und als Friedhof nicht mehr erkennbar.

    Bildung:

    Bis 1931 bestand in Parpart eine einklassige Schule, die dann durch Übernahme der kleinen einklassigen Schule in Neu Parpart zweiklassig geführt wurde. Die beiden letzten deutschen Lehrer hießen Vandrey und Schumacher.


    Fussnoten:

    10 Die Woiwodschaft (oder auch: Wojewodschaft) ist ein polnischer Verwaltungsbezirk (es gibt 16 in Polen), die nächstkleinere Verwaltungseinheit ist der Powiat (deutsche Entsprechung: der Landkreis); man unterscheidet in Polen zwischen Landkreisen ((powiat ziemski; Anzahl: 314) und Stadtkreisen (powiat grodzki; Anzahl: 65; alle Zahlen Stand 1999). Die nächsthöhere Verwaltungseinheit zur Woiwodschaft ist der Staat Polen. Der Name Woiwodschaft läßt sich von Woiwode ableiten (deut.: Herzog), eine Woiwodschaft entspricht somit historisch einem Herzogtum.

    Im Norden wird die Woiwodschaft Westpommern von der Ostsee begrenzt, östlich liegt die Woiwodschaft Pommern, südöstlich die Woiwodschaft Großpolen, südlich die Woiwodschaft Lebus und westlich erstreckt sich die Landesgrenze zur Bundesrepublik Deutschland mit den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    11 Die Säkularisation bezeichnet ursprünglich die staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer von Land und/oder Vermögen. Im engeren Sinne versteht man unter Säkularisation die Enteignung kirchlicher Institutionen und die Verstaatlichung ihres Besitzes sowie die Einziehung der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durch größere Staaten zur Zeit Napoleons. Es lassen sich zwei Arten von Säkularisation unterscheiden: Einmal die Einziehung und Aufhebung von Kirchengütern und zum Anderen die Annektierung geistlicher Herrschaften.


    Vergl. auch: Wikipedia Stichwort: "Paproty".


    Mühlenlisten:

    Die Mühlenlisten (auch "Mühlenconsignationen" oder "Mahllisten" genannt) für das Dorf Parpart, Kreis Schlawe, Pommern wurden in den Jahren 1736 bis 1803 aufgestellt. Sie wurden im Schnitt ca. alle 8 Jahre aktualisiert. Es herrschte Mühlenzwang, alle Haushalte aus einem Dorf mussten ihr Getreide zum Mahlen an eine bestimmte Mühle liefern. Diese Mühlen wurden "Zwang-" oder "Bannmühlen" genannt. Dadurch sollte eine gleichmäßigere Auslastung aller Mühlen sichergestellt werden. Die Mühlenlisten wurden angefertigt, um einerseits die Abgaben des Müllers und die Abgaben der Haushalte, die Mahlgebühren, zu errechnen und um andererseits die erwähnte Auslastung der Mühlen zu garantieren. Stieg die Auslastung einer Mühle über die Maßen an, wurde die Belastung auf andere Mühlen verteilt oder eine weitere Mühle erbaut.

    Der preußische König Friedrich-Wilhelm I. (*1688 - †1740; bekannt als "Soldatenkönig"; regierte 1713 - 1740) hatte 1721 in Preußen den Mühlenzwang eingeführt. Der jeweils amtierende König nahm das Recht für sich in Anspruch, die Mühlen durch den Staat betreiben zu lassen. Entweder wurden die Mühlen in eigener Regie bewirtschaftet oder an Müller verpachtet. Der Mühlenzwang wurde durch die Stein-Hardenbergschen Reformen im Jahr 1810 wieder abgeschafft. Einher ging der Sieg Napoleons über die Preußen und die Einführung der Gewerbefreiheit durch Napoleon.

    Beim Mahlen des Getreides kam es auf die Anzahl der Personen in einem Haushalt an. Die Mühlenlisten enthalten alle Haushalte eines Dorfes mit ihren Bewohnern aufgeführt: Wirte, Gesinde, Einwohner und Alte. Von den Mahlgebühren waren Kinder unter 10 Jahren, alte Leute über 60 Jahre und aktive Soldaten ausgenommen.

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    Auszug aus den Parpart'schen Mühlenlisten aus dem Jahr 1742


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    Zusammenfassung der Parpart'schen Mühlenlisten von 1736 bis 1803 der Familie Baar


    Prästationstabellen:

    Die Mühlenlisten waren den Praestations-Tabellen12 (PT) beigeheftet. Erstmalig wurden die PT in den Jahren 1722 / 23 im Zuge des Aufbaus der Domänenamtsverwaltung13 - veranlasst durch König Friedrich Wilhelm I. - aufgestellt und zuerst alle sechs Jahre, ab 1786 in Abständen von ca. 12 Jahren aktualisiert und der jeweils gültigen Rechtslage angepasst. Sie enthielten die laufenden Abgaben der landesherrlichen abgabepflichtigen Bevölkerung an das Domänenamt. Abgabepflichtig war die besitzhabende ländliche Bevölkerung; die Grundbesitzer wurden mit der Größe des Grundstückes und den zu leistenden zahlreichen Einzelabgaben und Dienstleistungen aufgelistet. Es wurden lediglich Bauern, Handwerker und Eigenkätner namentlich aufgeführt, nicht jedoch Verwalter, Landarbeiter und Müller. Nur selten wurden Schmiede namentlich erwähnt. Verwalter, Müller, Schmiede, Schäfer und Waldhüter (Forstbeamte) waren Berufsgruppen, die viel herumzogen und oftmals jedes Jahr den Ort wechselten.
    Bauern und besitzende Bürger der Städte sowie Bewohner und Bauern adliger und geistlicher Territorien wie z. B. Rittergüter wurden nicht erfasst, weil sie dem Domänenamt gegenüber keine Verpflichtungen hatten. Für sie galt die "Blankenseesche Hufenclassification" (s.u.)

    Seit dem Jahr 1783 wurden die PT umfangreicher, da sie auch Angaben aus den Grund- und Hypothekenakten enthielten, die seitdem auf der Grundlage der "Allgemeinen Hypotheken-Ordnung für die gesamten Königlichen Staaten" geführt wurden und Auskunft über z. B. den Erwerb eines Grundstückes gaben. Landkontrakte wurden ausgehandelt und in Anwesenheit von zwei Landgeschworenen aufgesetzt, die vom Gericht eingesetzt waren und den Grundbesitz bewerteten bzw. taxierten.

    Bei jedem Erbpächter wurde durch den Actuarius14 ein Gerichtsprotokoll zur Feststellung der Erbbesitzverhältnisse aufgenommen. Dabei wurden folgende Kriterien festgehalten:
    Namen der Grundbesitzer unter Vorlage der Kauf- oder Erbkontrakte. Diese Kontrakte wurden
    als beglaubigte Abschrift (als eine sog. "Copia vidimata") in den Akten geführt.
    Der Wert des Grundstücks (oftmals aufgrund des Versicherungswertes der Feuer-Societaet).
    Die Lage, Grenzen und Zubehör des Grundstücks unter Nennung der Nachbarn.
    Die Schulden und Verbindlichkeiten einschließlich Vormundschaften.


    Fussnoten:

    12 Die Praestation ist lt. Duden (fem.; lateinisch: "praestatio") ein veralteter Begriff für Abgabe, Leistung.

    13 Die Domäne ist lt. Duden (fem.; französisch: "domaine" = Gut in landesherrlichem Besitz; lateinisch: "dominium") ein Staatsgut oder staatlicher Landbesitz. Das Domänenamt verwaltet diesen ursprünglich landesherrlichen Besitz. Entstanden ist dieser Grundbesitz unter anderem durch die Konfiszierung von Kirchen- und Klosterbesitz im Zuge der Reformation im 16. Jahrhundert.

    14 Ein Actuarius war ein vom Gericht eingesetzter Schreiber, ein sog. Gerichtsschreiber.


    Es gibt Zahlen der durchschnittlichen Größe der Bauernhöfe in den einzelnen Dörfern. Die damals übliche Maßeinheit war die Landhufe15, die 115 Preußischen Morgen und nach heutiger Berechnung ca. 2.000 Quadratmeter entsprechen. Das Dorf Parpart gehörte zum historischen Verwaltungsbezirk Abtei Rügenwalde; in Parpart besaßen der Freischulz 2 1/12 Landhufe (ca. 4.200 m²) und der Bauer 1 2/3 Landhufe (ca. 3.400 m²) durchschnittlich an Grundbesitz (Quelle: Adelheid von Livonius: Die Bevölkerung der Kreise Stolp, Schlawe und Rummelsburg kurz nach 1700. Aus: Ostpommersche Heimat 1939, 1.-15. Fortsetzung, Folge Nr. 10-25, S. 13a).

    Seit den Stein-Hardenberg'schen Agrarreformen16 des 19. Jahrhunderts wurde die Erbpacht in den königlichen Amtsdörfern17 allmählich durch Kauf ersetzt und in Eigentum umgewandelt. Die Domänenämter wurden aufgelöst und nach der Einrichtung der modernen Landkreise 1815 wurden in unregelmäßigen Abständen noch durch die Landkreise bis etwa 1850 PT erstellt.


    Fussnoten:

    15 Die Hufe ist ein Begriff mit mehreren Bedeutungen, so konnte ein (Bauern-)Hof mitsamt seinem Landbesitz gemeint sein, aber auch ein Eigentumsrecht oder die Nutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum, die einem Dorfbewohner zustanden. Zu guter letzt konnte auch die von einem Bauer bewirtschaftete Fläche in Form eines Flächenmaßes gemeint sein. Hufe war aber nicht Hufe; sie war regional (z.B. in Schlawe oder Danzig) und zeitlich (18. oder 19. Jahrhundert) unterschiedlich groß. Weitere Flächenmaße waren Haken, Häger und Rute. Die Landhufe war oftmals ein Kennzeichen für die genossenschaftliche Bewirtschaftung mit Flurzwang; die Ritterhufe ein einem Ritter gehörendes Gut einschließlich dem zugehörigen Land.

    1869 wurde im Norddeutschen Bund (ein Bund der deutschen Staaten nördlich der Mainlinie einschließlich Preußen) das metrische System eingeführt.
    Damit galten folgende Umrechnungen:

    1 Fuß = 12 Zoll = 0,31385 m

    1 Rute = 12 Fuß = 3,7662 m

    1 Quadratrute = 14,185 m²

    1 Morgen = 180 Quadratruten = 0,25532 ha

    1 Elle = 25 ½ Zoll = 0,66694 m


    Schon am 16.5.1816 wurde die "Preußische Maß– und Gewichtsordnung" unter Zugrundelegung des Pariser Normalmeters in Preußen eingeführt. Die neue Gewichtsordnung setzte sich allerdings nur langsam durch.

    16 Die beiden Politiker Karl Freiherr vom Stein (*1757 - †1831) und nach ihm Karl August Fürst von Hardenberg (*1750 - †1822) waren für die Leitlinien der preußischen Politik verantwortlich. Die nach ihnen benannten Stein-Hardenberg'schen Reformen waren ein ganzes Bündel von Staats- und Verwaltungsreformen, die von gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen flankiert wurden. Ebenso erfolgte eine Heeres- und Bildungsreform. Die Reformen waren eine Folge der Reformbedürftigkeit des preußischen Staatswesens und der Niederlage der Preußen gegen Napoleon in der Schlacht bei Jena und Auerstädt im Jahre 1806. Mit dem "Oktoberedikt" vom 9. Oktober 1807 stand Preußen zeitlich am Beginn der Reformpolitik. Das Edikt hob alle bislang bestehenden Berufsschranken auf, beseitigte die Erbuntertänigkeit der Bauern und gab den Güterverkehr frei. Damit verbunden war das Recht auf Freiheit des Eigentumserwerbs und auf freie Berufswahl für alle preußischen Bürger. Somit konnten Bauern in die Stadt abwandern und Bürger konnten Landgüter erwerben.

    17 Man unterschied zu damaliger Zeit zwei Arten von Dörfern: Es gab Königliche Amtsdörfer (auch: "Kurfürstliche Dörfer") und Herrendörfer (auch: "Adlige Dörfer"). Bei den Königlichen Amtsdörfern handelte es sich um Dörfer ohne Rittergut und adlige Geschlechter, sie unterstanden der königlichen Verwaltung - Parpart gehörte zu den Königlichen Amtsdörfern. In den Amtsdörfern wurden die Prästationstabellen erstellt.
    Die "Herrendörfer" waren adelige Gutsdörfer, sie besaßen ritterliche Geschlechter, bei den Herren handelte es sich um sogenannte Vasallen18. Deren Acker,die Ritterhufen, war von allen öffentlichen Abgaben und Lasten befreit; die Vasallen hatten allerdings die Pflicht, Soldaten zur Verfügung zu stellen, Abgaben zu leisten oder andere Verpflichtungen. Für die Herrendörfer galten nicht die Praestations-Tabellen, hier kam die "Blankenseesche Hufenclassification" (s.u.) von 1717 zur Anwendung.


    Fussnote zur Fussnote:

    18 Ein Vasall (keltisch: "gwas", lat. "vassus" = Knecht) war eine Person, die sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst einer anderen Person stellte und sich dieser für militärische oder diplomatische Dienstleistungen und Aufgaben verpflichtete. Der Vasall hatte eine bestimmte Anzahl an Soldaten zur Verfügung stellen, um damit den Dienstherrn in dessen kriegerischem Handeln zu unterstützen. Die Dienstpflicht konnte aber auch aus Abgaben bestehen, zum Beispiel aus Abgaben für die herrschaftlichen Kriegsdienste, oder aus ähnlichen Leistungen. Als Gegenleistung erhielt der Vasall den militärischen Schutz seines Dienstherren.



    Die Praestations-Tabelle von 1732 für das Dorf Parpart im historischen Verwaltungsbezirk "Abdey Rügenwalde" sah wie folgt aus:

    Freischulze19:
    Rubow, Hans.

    Bauern:
    1. Kußerow, Jacob jun., 2. Wichmann, Michel, 3. Piper, Hans, 4. Schwartze, Hans, 5. Kußerow, Marten,
    6. Kußerow, Peter, 7. Kußerow, Jacob sen., 8. Piper, Marten, 9. Parpart, Jacob, 10. Bahr, Jacob,
    11. Mowe, Peter.

    Büdner20:
    Rubow, Bathel.

    (Quelle: Adelheid von Livonius: Die Bevölkerung der Kreise Stolp, Schlawe und Rummelsburg kurz nach 1700. Aus: Ostpommersche Heimat 1939, 1.-15. Fortsetzung, Folge Nr. 10-25, S. 10b)


    Fussnoten:

    19 Der Freischulze war damals der Dorfvorsteher.

    20 In Norddeutschland insbesondere in Pommern, Mecklenburg und Brandenburg war ein Büdner ein Dorfbewohner eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei. Dazu gehörte ein eigenes Haus, jedoch nur wenig Land, eher ein großer Garten.




    Blankenseesche Hufenclassification:

    Die Hufenclassification von 1717 war ein zwischen 1717 und 1719 durchgeführtes Steuerkataster, das die Grundlage der Besteuerung nach Grundbesitz in Hinterpommern (1717) und der Neumark (1718) sowie dem Fürstentum Cammin (1719) bildete und den wirklichen Reinertrag des Bodens berücksichtigte. Die "Blankenseesche Hufenclassification" galt nur für Herrendörfer (s.o.), sie galt nicht für die Königlichen Amtsdörfer wie z.B. Parpart; sie wird deshalb hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

    Bis zum Amtsantritt von König Friedrich Wilhelm I. (auch: Soldatenkönig; *14. August 1688 - †31. Mai 1740, Regierungszeit: 1713 - 1740) galt in Preußen als Grundlage der Besteuerung noch die "Pommersche Hufenmatrikel" von 1628, die nur die Bodenfläche eines Bauernhofes zur Besteuerungsgrundlage nahm. Von 1618 bis 1648 tobte in Europa der Dreißigjährige Krieg, danach war alles zerstört. Zur Beseitigung der umfangreichen Schäden sollten die von der Landbevölkerung zu tragenden Lasten (der Adel war steuerfrei gestellt) gerechter verteilt werden. Darüberhinaus lag der Pommerschen Hufenmatrikel keine genaue Vermessung zugrunde. 1684 hatte schon der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm von Brandenburg (*16. Februar 1620 - †09. Mai 1688, Regierungszeit: 1640 - 1688) versucht, die Pommersche Hufenmatrikel mit seiner "Lustrationsmatrikel" zu reformieren, was ihm aber nur halbherzig gelang.

    Erst König Friedrich Wilhelm I. veranlaßte kurz nach seinem Amtsantritt, das Steuerkataster gründlich zu überholen. Der Generalmajor Peter von Blankensee-Wulkow unterbreitete dem König Vorschläge, die dieser annahm. Unter Vorsitz des Generalmajors bereiste eine "Classificationscommission" die Länder und untersuchte die Dörfer und steuerpflichtigen Städte. Tag für Tag wurden dorfweise die Bauern, Cossäten, Pfarrer und Rittergutsbesitzer, Verwalter und Büdner vor die Commission geladen, um Auskunft zu geben. Darüberhinaus wurden 27 Fragen gestellt, um daraus eine neue und gerechtere Besteuerung abzuleiten.

    Hier geht es zum Fragenkatalog mit 27 Fragen ...


    Das Herzogtum Pommern:

    Geschichte:

    Von den Römern stammen die ersten schriftlichen Zeugnisse über die Bewohner der südlichen Ostseeküste. Der Schreiber Tacitus schrieb nieder, dass in diesem Gebiet südlich der Ostsee für ca. 1900 Jahre ostgermanische Stämme gelebt haben sollen. Kenntnis darüber geben die Namen einiger Ostsee-Inseln heute noch: Bornholm von den Burgundern, Gotland von den Goten und Rügen von den Rugiern.

    Die Völkerwanderung begann mit dem Jahre 375 n. Chr. - die Ostgermanen verließen den Ostseeraum; die Slawen, Verwandte der Ostgoten, siedelten daraufhin in die frei werdenden Gebiete um. Um 600 n. Chr. war Mittel- und Osteuropa von Slawen besiedelt, die in losen Völkerschaften oder Stämmen lebten. Zur Zeit Karls des Großen (* wahrscheinlich 2. April 747 oder 748 - †28. Januar 814) entstand der Sammelname "Wenden" für die Völker im südlichen Ostseeraum.

    Die Bewohner der Landschaften zwischen Weichsel und Oder wurden als Pomoranen bezeichnet, abgeleitet von den slawischen Worten "po more" für "am Meer". Die Nachbarn im Südosten wurden dagegen Polani genannt, die "Inlandsbewohner". Aus diesen beiden Bezeichnungen entwickelten sich dann die Namen "Pommern" für die im Küstengebiet lebenden Pomoranen und "Polen" für die im Warthe-Netze-Gebiet ansässigen Polanen.

    Um 980 legten wahrscheinlich Wikinger den Handelsplatz Wollin am Stettiner Haff an. Bis zum 10. Jahrhundert hatte sich das Christentum im Osten in Polen durchgesetzt, lediglich die Völker im Nordosten an der Ostsee hielten noch an ihren Naturgottheiten und heidnischen Bräuchen fest. Mit Beginn der Missionsreisen des Bischofs Otto von Bamberg (*um 1060 - †30. Juni 1139), dem "Apostel der Pommern", wurden auch diese christianisiert. Seine erste Reise erfolgte um 1124 bis 1225, die zweite um 1228.

    Im Jahre 1091 wird das Castrum Stettin als Burg und Handelsplatz erwähnt.

    Zwischen 1102 und 1106 unternahm der polnische Herzog Boleslaw III. Schiefmund (*20. August 1085 - †28. Oktober 1138) Kriegszüge gegen das heidnisch-slawische Pommern, um es zu unterwerfen und zu christianisieren; Stettin wird zwischen 1120 und 1122 von Herzog Boleslaw erobert. Seinen Nachfolgern entglitt die polnische Oberhoheit über Pommern jedoch wieder und war um etwa 1138 beendet. Denn ab Anfang des 12. Jahrhunderts schlossen sich die bis dahin in losen Verbänden lebenden Pomeranen unter der Herrschaft des Fürsten Wartislaw I. (*um 1100 - †vor 1148) enger zusammen. Er erhielt Pommern-Stettin als Vasall Polens.

    Wartislaw I. gilt als Stammvater der Dynastie der Greifen und Begründer des pommerschen Herzogshauses, ursprünglich ein slawisches Adelsgeschlecht. Das Greifengeschlecht stellte die Herzöge von Pommern bis in das Jahr 1637. Danach gab es keine männlichen Nachkommen mehr.

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    S.a. "Die regierenden Herrscher", ein Überblick über die wechselnden Herrscher in Polen, Pommern und Preußen.
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    Grund des Zusammenschlusses war der Druck durch die bedrängenden Dänen im Norden, die Brandenburger im Süden und die Polen im Südosten. Durch die immer aggressiver werdenden Überfälle der umgebenden Nachbarn übergab Herzog Bogislaw I. 1181 dem Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) Pommern als Lehen, um den Schutz des deutschen Kaisers zu erlangen. Damit wurde Pommern (neben Brandenburg) als östlichster Teil in das sog. Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation eingegliedert (der Zusatz "Deutsche Nation" (von lat. Nationis Germanicæ) wurde erst seit dem späten 15. Jahrhundert verwendet).

    Die Greifenherzöge gingen mit gutem Beispiel voran und schworen dem "Heidentum" ab. Sie gründeten die ersten Klöster, weil Klöster eine gut gehende Wirtschaft versprachen. Wartislaw I. nahm 1124 das Christentum an. 1140 gründete Papst Innozenz II. das Bistum Wollin, von 1153 bis 1178 wurden die Klöster Stolpe,Grobe und Kolbatz gegründet.

    1168 eroberte der Dänenkönig Waldemar I. die Insel Rügen.

    Die Greifen warben zur Kolonisierung ihrer Ländereien deutsche Bauern, Handwerker, Kaufleute, Missionare, Ritter und Siedler an, um die wirtschaftliche Situation des Landes zu verbessern, so dass ab 1200 zunächst die westlich der Oder (in der heutigen Bundesrepublik) gelegenen Landesteile, später aber auch die östlichen (heute zu Polen gehörend) zu einem Teil des deutschen Siedlungsgebietes wurden. Ca. 150.000 Menschen aus dem Westen stießen auf 100.000 ansässige Wenden. Die Produktion im Land wuchs und Abgabenforderungen konnten erhöht werden. Kolonisierung und Missionierung gingen Hand in Hand. Die Greifenherzöge und Bischöfe förderten die Städtegründungen, sie verliehen den Städten, in denen die Handwerker und Kaufleute wohnten und arbeiteten, Stadtrechte. Die verbliebene slawische Bevölkerung wurde im Laufe der Zeit (innerhalb von ungefähr 150 Jahren) größtenteils assimiliert, sie übernahm das deutsche Denken, die Sprache (Plattdeutsch), das Rechtswesen, die Bauweise (hier ist besonders die Backsteingotik zu erwähnen) und die kirchliche Kultur. Beide Bevölkerungsgruppen entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte zu pommerschen Ureinwohnern. Die Bewohner Ostpommerns waren deshalb ethnisch gesehen ein Mischvolk. Viele der Adelsfamilien aus Hinterpommern, die dort bis zu ihrer Vertreibung ab 1945 ansässig waren, haben slawische Vorfahren, so z. B. die von Zitzewitz oder die von Borcke.

    Bis heute leben Kaschuben, eine slawische Bevölkerungsgruppe, im östlichen Teil (Hinter-)Pommerns (überwiegend im Danziger Raum). Es handelt sich um Nachfahren der slawischen Pomoranen, die ihre Traditionen und kaschubische Sprache pflegen. Ihre Assimilation seit dem 18. Jahrhundert führte je nach der Glaubensrichtung der Kirche, der sie sich angeschlossen hatten, entweder zur Germanisierung (und damit zur evangelische Kirche) oder zur Polonisierung (und damit zur katholische Kirche).

    Von 1295 bis 1464 gehörte das südwestliche Hinterpommern - die gesamte Region südwestlich des Flusses Ihna - zum Herzogtum Pommern-Stettin. Die restlichen Gebiete gehörten zum Herzogtum Pommern-Wolgast. Von diesem spaltete sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts ein gesondertes Herzogtum Pommern-Wolgast-Stolp ab. Die Gebiete auf beiden Seiten des Unterlaufes der Persante mit den Städten Kolberg und Köslin bildeten seit dem Ende des 13. Jahrhunderts das Stift Cammin, daß das weltliche Herrschaftsgebiet des Bischofs von Cammin darstellte.

    Im Jahre 1325 fand ein Erbfolgekrieg nach dem Aussterben des Hauses Rügen-Barth statt.

    Das Herzogtum Pommern-Stettin erhielt 1338 die Reichsfreiheit unter Vorbehalt der Erbanwartschaft Brandenburgs.

    Zwischen 1348 und 1351 wütete in Pommern die Pest, knapp ein Drittel der Bevölkerung Pommerns starb.

    Im Jahre 1363 wurde die Lauenburg durch den Ritterorden vollendet. Die Stadt Stargard wurde Mitglied der Hanse.

    Der Ritterorden erwarb 1384/85 die Länder Schivelbein und Tuchen/Kreis Bütow.

    1390 war Baubeginn der Deutschordensburg Bütow.

    Im Jahre 1410 besiegten die Polen und Litauer den Ritterorden bei Tannenberg.

    Pommern unterlag 1420 Brandenburg bei Angermünde und verlor die Uckermark.

    1456 wurde die Universität Greifswald gegründet.

    Unter Herzog Bogislaw X., der von 1474 bis 1523 regierte, wurden die Herzogtümer wieder zeitweilig vereinigt; er beendete den Erbfolgestreit mit Brandenburg und vereinte 1478 ganz Pommern, doch schon seine Nachfolger teilten das Land 1532 vorläufig und 1541 endgültig in ein Herzogtum Wolgast und ein Herzogtum Stettin, das unter dem letzten Herzog Bogislaw XIV. (*31. März 1580 - †10. März 1637), der von 1606 bis 1637 regierte, ab 1625 wieder vereint werden konnte.

    Das Herzogtum Stettin umfasste die östlich der Oder gelegenen Gebiete, zu denen seit dem 2. Thorner Frieden von 1466 noch die Lande Lauenburg und Bütow im Osten gehörten. Die beiden letzteren Landesteile lagen aber außerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und waren deshalb erst Pfandbesitz, seit Anfang des 16. Jahrhunderts ein Lehen der polnischen Krone. Das Stift Cammin wurde nach der Reformation ab 1556 eine Sekundogenitur (die "Sekundogenitur" ist die vom Zweitgeborenen oder einem weiteren Nachgeborenen eines adeligen Hauses begründete Nebenlinie. Es handelt sich um eine besondere Form der Erbteilung, die den Nachgeborenen mehr Prestige und Besitz zukommen lässt als bei einer normalen Abfindung) der pommerschen Herzöge.

    Im Jahre 1529 verzichtete Brandenburg im Vertrag zu Grimnitz auf die Oberhoheit über Pommern, behielt aber das Erbfolgerecht bei Aussterben des Greifengeschlechts. Dieser Fall trat 1637 ein.

    In der Schlossdruckerei zu Barth erschien 1588 die bekannte plattdeutsche "Barther Bibel".

    1616 wurde die Leibeigenschaft durch rechtliche Anerkennung des Bauernlegens im Herzogtum Stettin verschärft.

    Mit dem Jahr 1637 erlosch das Greifengeschlecht, da es keinen männlichen Nachkommen gab. Bütow und Lauenburg fallen als erledigte Lehen an Polen zurück. Der letzte Greif war Bogislaws XIV. Bis dahin hatten die Greifen sechs Jahrhunderte lang regiert. Obwohl sich Pommern schon lange zu einem deutschen Land entwickelt hatte, trugen seine Herzöge immer noch wendische Namen wie Barnim, Bogislaw, Kasimir oder Wartislaw. Eine charakteristische Besonderheit der Greifen war, ihr Land immer wieder in Teilherzogtümer aufzuteilen. An kriegerischen Eroberungszügen gegen die Nachbarn lag dem Greifengeschlecht nichts. Sie waren bis auf wenige Ausnahmen friedfertige Personen und kümmerten sich kaum um die europäischen Kaiser, das Kaiserreich und die Politik.
    Im Jahre 1648, nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648), fiel Hinterpommern, zunächst mit Ausnahme eines Streifens am östlichen Ufer von Oder und Dievenow, und das Bistum Cammin infolge des Westfälischen Friedens an Brandenburg-Preußen unter Friedrich Wilhelm (1620-1688), dem "Großen Kurfürsten", und verblieb von 1815 bis 1945 als Teil der Provinz Pommern innerhalb des preußischen Staates.

    Vorpommern, Stettin und der Streifen östlich der Oder fielen an den schwedischen König und wurden zu "Schwedisch-Pommern". Friedrich Wilhelm war damit nicht einverstanden, denn es existierte schon seit 1529 ein Vertrag mit den pommerschen Herzögen, der den Hohenzollern im Falle des Aussterbens des Greifengeschlechtes das Erbrecht zusprach. Friedrich Wilhelm konnte aber nichts erreichen, erst seine Nachfolger kamen diesem Ziel näher.

    Im Jahre 1657 fallen unter Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg Lauenburg und Bütow an Brandenburg-Preußen zurück.

    Von 1672 bis 1679 tobte der Koalitionskrieg: Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg besiegte Schweden bei Fehrbellin 1675, eroberte das schwedisch-pommersche Stettin, Rügen, Greifswald und Stralsund, musste aber im Frieden von St. Germain auf Vorpommern verzichten.

    Der Sohn von Friedrich Wilhelm, "Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg", ließ sich 1701 in Königsberg zum "König Friedrich I. von Preußen" krönen.

    Von 1713 bis 1740 regierte König Friedrich Wilhelm I. von Preußen (der "Soldatenkönig"), er schaffte bedeutende wirtschaftliche Verbesserungen in Pommern. Er war es, der den preußischen Militär- und Beamtenstaat begründete. Ihm gelang im Frieden von Stockholm 1720 (Beendigung des Nordischen Krieges nach dem Krieg zwischen Schweden und Russland), daß Stettin und Vorpommern bis zur Peene von Schweden an Preußen fiel - Vorpommern wurde mit Hinterpommern vereinigt.

    Von 1740 bis 1786 regierte König Friedrich II. ("Friedrich der Große", der "Alte Fritz"). Er führte umfangreiche Landverbesserungen durch (u.a. ließ er den Hafen Swinemünde anlegen) und sorgt für die erneute Kolonisation Pommerns.

    1756 ordnete König Friedrich II. während einer großen Hungersnot den Anbau der Kartoffel in Pommern an.

    Von 1756 bis 1763 fand der "Siebenjährige Krieg" statt. Die Russen fielen mehrmals in Pommern ein und belagerten dreimal Kolberg.

    Von 1815 bis 1818 tagte der Wiener Kongreß; er beschloß die Abtretung Vorpommerns und Rügens durch die Schweden an Preußen, d.h. Preußen wurde der Besitz ganz Pommerns zugestanden. Die Kreise Dramburg und Schivelbein, bis dahin Teile Brandenburgs, kamen 1818 zur Provinz Pommern hinzu. Damit war ganz Pommern wieder vereinigt. So wurde aus dem selbständigen Herzogtum Pommern eine Provinz des brandenburgisch-preußischen Staates.

    Im Jahre 1851 erfolgte die Gründung der "Stettiner Maschinenbau AG Vulcan" als erste deutsche Werft für Eisenschiffbau.

    Der evangelische Theologe und Dichter Gustav Adolf Pompe (*12.01.1831 - †23.12.1889) schrieb 1852 das "Pommernlied":

    1. Wenn in stiller Stunde Träume mich umwehn,
    bringen frohe Kunde Geister ungesehn,
    reden von dem Lande meiner Heimat mir,
    hellem Meeresstrande, düsterm Waldrevier.
    2. Weiße Segel fliegen auf der blauen See,
    weiße Möwen wiegen sich in blauer Höh’,
    blaue Wälder krönen weißer Dünen Sand;
    Pommerland, mein Sehnen ist dir zugewandt !
    3. Aus der Ferne wendet sich zu dir mein Sinn,
    aus der Ferne sendet trauten Gruß er hin;
    traget, laue Winde, meinen Gruß und Sang,
    wehet leis und linde treuer Liebe Klang !
    4. Bist ja doch das eine auf der ganzen Welt,
    bist ja mein, ich deine, treu dir zugesellt;
    kannst ja doch von allen, die ich je gesehn,
    mir allein gefallen, Pommerland, so schön !
    5. Jetzt bin ich im Wandern, bin bald hier, bald dort,
    doch aus allen andern treibt´s mich immer fort:
    Bis in dir ich wieder finde meine Ruh,
    send ich meine Lieder dir, o Heimat, zu !

    1888 war das "3-Kaiser-Jahr", in welchem drei deutsche Kaiser regierten. Am 09. März starb Kaiser Wilhelm der I., sein Sohn Kaiser Friedrich III. kam auf den Thron und starb am 15. Juni (99-Tage-Kaiser), der dann folgende Thronfolger war der letzte deutsche Kaiser, Kaiser Wilhelm II.

    Der Versailler Vertrag von 1918, von den Verlierern des 1. Weltkriegs aufgrund nicht vorhandener Mitspracherechte als "Diktat von Versailles" bezeichnet, gab Deutschland und seinen Verbündeten die Hauptschuld an dem I. Weltkrieg, sprach ihm einen Großteil seiner Territorien ab und machte ihm umfangreiche Reparationsauflagen. Pommern verblieb als Ganzes und wurde von Gebietsabtretungen weitgehend verschont.

    Der Doppelstaat Polen-Litauen wurde Ende des 18. Jahrhunderts - genauer in den Jahren 1772, 1793 und 1795 - von den Nachbarmächten Russland, Preußen und Österreich schrittweise aufgeteilt, so daß auf den europäischen Karten bis zum Ende des 1. Weltkriegs 1918 für über 120 Jahre kein eigenständiger polnischer Nationalstaat mehr existierte. Dann aber wurde im Versailler Vertrag festgelegt, daß Westpreußen und die Provinz Posen an das neu entstandene Polen abzutreten war, es entstand der "Polnische Korridor". Dieser trennte Ostpreußen vom übrigen Deutschen Reich ab und machte das angrenzende Pommern zum Grenzland.

    1938 erhielt Pommern die Kreise Flatow, Deutsch-Krone, Schlochau, den Netzekreis, die nordmärkischen Kreise Arnswalde und Friedeberg und die Stadt Schneidemühl aus der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen zugesprochen und führte sie in einem neuen Regierungsbezirk namens Grenzmark Posen-Westpreußen mit Sitz in Schneidemühl zusammen.

    1939 brach der II. Weltkrieg aus, Polen wurde annektiert.

    1945 wurde Pommern Brückenkopf für Millionen von Flüchtlingen. Die Luftangriffe auf Swinemünde forderten knapp 25.000 Todesopfer. Hinterpommern wurde wegen der Beschlüsse der Alliierten im Potsdamer Abkommen entlang der Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung gestellt und die deutsche Bevölkerung vertrieben und später zwangsausgesiedelt. Danach wurden im Rahmen der Aktion Weichsel in Hinterpommern nach 1945 hauptsächlich Polen aus Zentralpolen und Gebieten östlich der Curzon-Linie angesiedelt sowie Ukrainer aus Galizien.

    Viele der Endungen von Personen- und Ortsnamen auf -ow (z.B. Damerow), -itz (z.B. von Zitzewitz), -in (z.B. Köslin) und -gard (z.B. Belgard) sind typisch für Pommern und gehören zum Erbe der alten Sprache der Pomoranen - die Bewohner der Landschaften zwischen Weichsel und Oder. Die Polen haben ab 1945 in Hinterpommern alle ehemals deutschen geographischen Bezeichnungen polonisiert. So wurde z.B. aus dem deutschen "Malchow" das polnische "Malechowo" oder aus "Parpart" das polnische "Paproty".

    1947 wurde der Freistaat Preußen vom Allierten Kontrollrat aufgelöst.

    Die Zugehörigkeit Hinterpommerns zu Polen wurde von der DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950, von der Bundesrepublik Deutschland unter Vorbehalt im Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 und vom vereinten Deutschland 1990 im Zwei-plus-Vier-Vertrag und ebenfalls 1990 im deutsch-polnischen Grenzvertrag endgültig anerkannt.

    1995 (Unterschrift unter den Gründungsvertrag) erfolgte die Bildung der Euroregion Pomerania, die sich anfangs über drei Ländergrenzen erstreckte: Polen, Schweden und Deutschland. Schweden trat wieder aus, eine Zusammenarbeit mit Dänemark wird angestrebt.

    Sprache:

    (s.a. Wikipedia)

    Als Mittelniederdeutsch oder Plattdeutsch wird die in Norddeutschland sowie im Osten der Niederlande verbreitete westgermanische Sprache bezeichnet, die eine Vielzahl unterschiedlicher Dialektformen besitzt. Die mittelniederdeutsche Sprache (plattdeutsch) kam durch den Zuzug deutscher Siedler im Zeitraum vom 12. bis 14. Jahrhundert nach Hinterpommern. Sie setzte sich seit dem 13. Jahrhundert als Umgangs- und Gerichtssprache durch. Die mittelniederdeutsche Sprache ist ein Entwicklungsstadium des Niederdeutschen und hat sich aus der altniederdeutschen (altsächsischen) Sprache im Mittelalter entwickelt und ist seit etwa dem Jahre 1225/34 schriftlich belegt. Aus dem Mittelniederdeutschen ist das moderne Niederdeutsche hervorgegangen.

    Der in Ostpommern (= dem heutigen Pommern) gesprochene Dialekt wird auch als "Ostpommersche Dialekt" oder "Hinterpommersch-Westpreußischer Dialekt" bezeichnet, hervorgegangen aus dem ostniederdeutschen Dialekt. Im Gegensatz dazu wird der in Westpommern (= dem heutigen Vorpommern) gesprochene Dialekt als "Mecklenburgisch-Vorpommerscher Dialekt" bezeichnet. Westmittelpommersch und Ostmittelpommersch sind Dialekte des Mark-Brandenburgischen (Vergl. Wikipedia Stichwort: "Ostpommerscher Dialekt")

    Seit der Reformation breitete sich auch die frühneuhochdeutsche Sprache aus, in Hinterpommern schneller als in Vorpommern und auf Rügen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, insbesondere nach dem Fall Hinterpommerns an Brandenburg, setzte sich die hochdeutsche Sprache als Amts- und Predigtsprache durch. Plattdeutsch blieb bis 1945 als Umgangssprache insbesondere der Landbevölkerung erhalten.

    Aufgrund der Vertreibung der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg ist die Bevölkerung Hinterpommerns nunmehr überwiegend polnischsprachig.

    Auch die niederfränkischen Mundarten am Niederrhein und in den Niederlanden wurden ursprünglich als Mittelniederdeutsch bezeichnet. Auch werden die verschiedenen Mundarten ihrer Sprache als Platt bezeichnet.

    Diese Dialekte gehören zusammen mit den hochdeutschen und niederländischen Dialekten zum Dialektkontinuum der kontinental-westgermanischen Sprachen. Die niederdeutschen Dialekte weisen noch heute Ähnlichkeiten mit dem Englischen und dem Friesischen auf, die auf einer gemeinsamen Herkunft dieser Sprachen beruhen. So wie Mittel- und Oberdeutsch lässt sich auch der Begriff Niederdeutsch geographisch herleiten. Folglich handelt es sich beim Niederdeutsch um einen Dialekt, der in den niederen, d. h. nördlicheren, deutschen Sprachregionen praktiziert wurde bzw. immer noch praktiziert wird.


    Alte Photographie:

    Bild zum Vergrößern bitte anklicken Bild zum Vergrößern bitte anklicken
    Bilder zum Vergrößern bitte anklicken ! (© by TB)
    Die Rückseite der
    Photographie zeigt
    u.a. folgenden
    aufgedruckten Text:

    "Photogr. Atelier
    Ernst Schmidt
    Schlawe in Pom.
    Stolper Vorstadt 5
    neben der Post"

    Wer die beiden abgebildeten Personen sind, ist unbekannt, ebenso das Datum der Aufnahme. Einzig der Name des Photographen, Ernst Schmidt aus Schlawe, ist bekannt. In Wikipedia gibt es eine Photographie einer unbekannten Frau mit Hut, aufgenommen vom Photographen Ernst Schmidt aus Schlawe, welches um das Jahr 1910 datiert wird.

    Auf einer polnischen Webseite wurde 2011 ein Foto des Photographen Ernst Schmidt aus Schlawe versteigert, welches auf das Jahr 1900 datiert wurde:

    Ausschnitt Webseite
    Versteigerung einer Photographie des Ateliers von Ernst Schmidt
    (datiert auf das Jahr 1900) ("Slawno" ist der polnische Name für Schlawe).

    Auf einer weiteren polnischen Webseite wurde 2013 eine Photographie des "Ateliers Ernst Schmidt" (datiert um das Jahr 1890) zum Verkauf angeboten:

    Ausschnitt Webseite
    Verkauf einer Photographie des Ateliers von Ernst Schmidt
    (datiert auf das Jahr 1890); die wörtliche Übersetzung lautet:
    "Schlawe um 1890 Atelier Ernst Schmidt Karton / Klein".

    Vielleicht handelt es sich auf dem alten Familienphoto um Christian Bahr (*1813 - †1895) und seine Frau Charlotta geb. Kusserow (*1821 - †1896), die 5. Generation ? Das würde bedeuten, daß die Photographie mindestens aus dem Jahre 1895 stammen müßte, da Christian Bahr 1895 (s.o.) im Alter von 81 Jahren gestorben ist. Allerdings macht der Herr im Bild rechts nicht den Eindruck, zum Zeitpunkt der Aufnahme um die 80 Jahre alt zu sein ... Es sei denn, die Aufnahme ist noch älter, vielleicht aus dem Jahr 1890 ?

    Schlußfolgerung: Die Personen auf dem Familienphoto lassen sich leider wohl eher nicht zuordnen. Die Photographie befand sich in einem Familienalbum, deshalb ist davon auszugehen, daß es sich bei den abgebildeten Personen um Familienmitglieder handelt. Es dürfte sich aber dennoch mutmaßlich um eine der ältesten Photographien in unserem Familienbesitz handeln.




    Affinitätstafel:

    Affinitätstafeln (oder Affinitätslisten) sind Spezialfälle der bildlichen Darstellung der Familienforschung, die über die Blutsverwandtschaft hinausgehend auch angeheiratete Personen und deren Familien in die Übersicht aufnehmen. Vorteil ist eine komplette Übersicht auch über angeheiratete Personen, Nachteil ist die damit zwangsläufig einhergehende Unübersichtlichkeit aufgrund der großen Menge an Personen. Bei einer Bearbeitung der Liste mit einem Computerprogramm ist dieser Nachteil aber marginal, da man sich auf Knopfdruck (bzw. "Maus"-Druck ☺ ☻) beliebig auswählbare übersichtliche Listen der einzelnen Familienzweige erstellen kann.

    Eines dieser Computerprogramme ist das Programm "Ahnenblatt" (s. Link unter "Links"). Es handelte sich bis zur Version 2.99m nach eigenen Angaben um "Freeware zur Ahnenforschung". Ab Version 3 ist sie kostenpflichtig, jedoch ist die kostenlose Version 2.99m weiterhin auf der Webseite von Ahnenblatt downloadbar.

    Wer sich öfter mit seinem/ihrem Stammbaum beschäftigt, sollte sich die kostenpflichtige Version von Ahnenblatt genauer ansehen, denn sie bietet einige weiter- und neuentwickelte Funktionen an, die die Version 2 (noch) nicht bietet. Die Version 3 kann man als (eingeschränkte) Demoversion herunterladen und später mit einer Lizenz zu einer Vollversion "upgraden". Es lohnt sich für Vielnutzer auf jeden Fall und kostet nicht die Welt (relativ gesehen ☺).

    Die Komplettübersicht im Hochkant-Format rechts ist eine solche Affinitätstafel und enthält z. Zt. annähernd

    14.000 Personen;

    sie stellt den Status quo unserer Ahnenforschung dar. Sie enthält annähernd 25 Generationen und reicht von einer Person mit dem Nachnamen Sindt, die vor dem Jahr 1467 (noch weit vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648)) geboren wurde bis in die Gegenwart. Bei diesem Zeitraum handelt es sich überwiegend um die Epoche der Neuzeit, die um das Jahr 1500 mit dem Zeitalter der Entdeckungen begann und bis heute andauert.

    Es sollte dabei klar sein, daß in der bildlichen Darstellung der Affinitätsliste die Person links unten zwar noch verwandt (verschwistert & verschwägert), aber nicht mehr blutsverwandt mit der Person rechts oben sein kann ...

    Die Übersicht besteht aus den (Haupt-)Familien mit den Familiennamen: Baar, Elend, Engel, Krause, Meggers und Meißner.
    Die häufigsten Geburtsnamen sind allerdings (in der Reihenfolge der Personenanzahl): Hagge (ca. 160), Arp, Wiese, Meggers, Göttsch, Hansen, Lage, Stoltenberg, Dinsdale, Lamp, Schneekloth, Finkh, Jöns, Muhs, Peper (ca. 100), .....



    Affinitätstafel
    (hochkant)

    Diese Übersicht läßt sich
    in der Hochansicht vergrößern,
    jedoch nicht so sehr, daß man
    die Einträge lesen kann. Die
    Daten sind aus Datenschutzgründen
    unkenntlich, da in der Gesamt-
    Übersicht auch heute noch lebende
    Personen mit angezeigt werden.

    Jedes kleine Rechteck enspricht
    einer Person.

     

    Kekulé:

    Bei einer geringen Anzahl von bekannten Vorfahren ist die Übersicht über die verwandtschaftlichen Beziehungen überschaubar. Wächst dagegen die Anzahl ermittelter Ahnen an, so kommt man an einer systematische Nummerierung - bei der jeder Person eine eindeutige Nummer zugeordnet wird - nicht vorbei. Der deutsche Jurist, Privatgelehrte, Heraldiker und Genealoge Stephan Karl Kekulé von Stradonitz (* 1863 - † 1933) erkannte dieses und entwickelte im Jahre 1898 für diesen Zweck ein einfaches und logisches aufgebautes Nummerierungssystem, das wie folgt konzipiert ist:

    Der Proband erhält die Zahl 1. Der Vater hat immer eine doppelt so hohe Zahl wie dessen Kind (Beispiel: 1+1= 2). Die Zahl der Mutter errechnet sich, indem zu der Zahl des Vaters des Kindes die Ziffer "1" addiert wird (2+1= 3). Eine Generation weiter lauten die Zahlen ausgehend vom Vater: 2+2= 4 und 4+1= 5 sowie von der Mutter: 3+3= 6 und 6+1= 7. Diese Grundregeln sind ausreichend, um das System vollständig zu definieren.

    Daraus ergibt sich: Mit Ausnahme des Probanden haben männliche Vorfahren immer gerade Zahlen (2, 4, 6, 8, 10, ...), weibliche dagegen immer ungerade Zahlen (3, 5, 7, 9, 11, ...). Die Zahl der Frau ist stets um eins höher als diejenige Zahl ihres (Ehe-)Mannes.

    Die Grafik unten visualisiert das Nummerierungssystem:

    Grafik des Kekulé-Nummerierungssystems


    Die Zahlenfolge der Stammlinie lautet deshalb immer 1, 2, 4, 8, 16, 32, 64, ... usw.

     

    Elternbezeichnungen:

    Generation: Ahnenbezifferung
    (nach Kekulé):
    Eltern-Bezeichnung: englische Bezeichnung:
    I = 1 1 Proband
    II = 2 2 und 3 Eltern parents:
    mother / father
    III = 3 4 bis 7 Großeltern grandparents:
    grandmother / grandfather
    IV = 4 8 bis 15 Urgroßeltern great-grandparents:
    great-grandmother / great-grandfather
    Alt- :
    V = 5 16 bis 31 Alteltern great-great-grandparents
    VI = 6 32 bis 63 Altgroßeltern great-great-great-grandparents
    VII = 7 64 bis 127 Alturgroßeltern great-great-great-great-grandparents
    Ober- :
    VIII = 8 128 bis 255 Obereltern and so on ...
    IX = 9 256 bis 511 Obergroßeltern
    X = 10 512 bis 1.023 Oberurgroßeltern
    Stamm- :
    XI = 11 1.024 bis 2.047 Stammeltern
    XII = 12 2.048 bis 4.095 Stammgroßeltern
    XIII = 13 4.096 bis 8.191 Stammurgroßeltern
    Ahnen- :
    XIV = 14 8.192 bis 16.383 Ahneneltern
    XV = 15 16.384 bis 32.767 Ahnengroßeltern
    XVI = 16 32.768 bis 65.535 Ahnenurgroßeltern
    Urahnen- :
    XVII = 17 65.536 bis 131.071 Urahneneltern
    XVIII = 18 131.072 bis 262.143 Urahnengroßeltern
    XIX = 19 262.144 bis 524.287 Urahnenurgroßeltern
    Erz- :
    XX = 20 524.288 bis 1.048.575 Erzeltern
    XXI = 21 1.048.576 bis 2.097.151 Erzgroßeltern
    XXII = 22 2.097.152 bis 4.194.303 Erzurgroßeltern

    Ab hier streiten sich die Fachleute über die korrekten Eltern-Bezeichnungen:

    Erzahnen- :
    XXIII = 23 4.194.304 bis 8.388.607 Erzahneneltern
    XXIV = 24 8.388.608 bis 16.777.215 Erzahnengroßeltern
    XXV = 25 16.777.216 bis 33.554.431 Erzahnenurgroßeltern
    Erzurahnen- :
    XXVI = 26 33.554.432 bis 67.108.863 Erzurahneneltern
    XXVII = 27 67.108.864 bis 134.217.727 Erzurahnengroßeltern
    XXVIII = 28 134.217.728 bis 268.435.455 Erzurahnenurgroßeltern

    Bis zur XXVIII = 28. Generation in der Vergangenheit sind annähernd 268 1/2 Millionen Personen an der Entstehung des Probanden über alle Generationen beteiligt. Bei einer angenommenen Dauer einer Generation von 25 Jahren ergibt sich eine Gesamtanzahl von 700 Jahren; ausgehend von heute (2020) wäre die 28. Generation zurück um 1325 n. Chr. geboren.

    Diese Angaben lassen sich beliebig weiter entwickeln:

    Generation: Ahnenbezifferung
    (nach Kekulé):
    Geburt um das Jahr
    (n. Chr.):
    Bemerkungen:
    XXIX = 29 268.435.456 bis 536.870.911 1300
    XXX = 30 536.870.914 bis 1.073.741.823 1275
    XXXI = 31 1.073.741.826 bis 2.147.483.647 1250
    XXXII = 32 2.147.483.648 bis 4.294.967.295 1225
    XXXIII = 33 4.294.967.296 bis 8.589.934.591 1200 Die Weltbevölkerung umfasst z. Zt. (2020)
    rund 8 Milliarden Menschen.
    XXXIV = 34 8.589.934.592 bis 17.179.869.183 1175
    XXXV = 35 17.179.869.183 bis 34.359.738.367 1150
    XXXVI = 36 34.359.738.367 bis 68.719.476.735 1125
    XXXVII = 37 68.719.476.735 bis 137.438.953.471 1100
    XXXVIII = 38 137.438.953.472 bis 274.877.906.943 1075
    XXXIX = 39 274.877.906.944 bis 549.755.813.887 1050
    XL = 40 549.755.813.888 bis 1.099.511.627.775 1025

    Bei der XL = 40. Generation - von heute rund 1000 Jahre zurück; um 1025 n. Chr. - sind es dann schon fast 1,1 Billionen beteiligte Personen.



    Eine kleine Einführung in die Heraldik ... :

    Geschichte der Wappen:

    Wappen finden sich seit dem 12. Jahrhundert. Aber schon in vorheraldischer Zeit, in der römischen und griechischen Antike, bei den Heerführern Babylons, Persiens und Chinas, fanden sich Figuren und Zeichen auf den Schilden und Fahnen. Entscheidend waren die Farben in den Schlachten und Feldzügen, um sie auch aus großer Entfernung zu erkennen und Freund oder Feind zuordnen zu können. Es waren Gemeinschaftssysmbole, die zu damaliger Zeit keinen einzelnen Trägern zugeordnet werden konnten. Sie konnten sich ändern bzw. wurden für jede Schlacht neu festgelegt. Die Gestaltung war frei und unterlag keinerlei Regeln, die Symbole waren nicht vererbbar. Sie zählen deshalb nicht zu den (heraldischen) Wappen.

    Ausgehend von der Entwicklung der mittelalterlichen Waffentechnik entwickelten sich parallel die Wappen. In der Zeit der Kreuzzüge (I. Kreuzzug (1096–1099); II. Kreuzzug (1147–1149)) wurden die Helme der Ritter, die bisher kappenförmig waren, durch Topfhelme abgelöst, die den Kopf des Trägers vollständig umschlossen und damit ein Erkennen des Trägers nahezu unmöglich machte. Um die Erkennbarkeit wieder herzustellen, ersann man andere Merkmale, die weithin sichtbar sein sollten. Es entstanden die Wappen, die man zuerst auf dem Schild der Ritter anbrachte, die sog. Schildfiguren, später auch auf Brust und Rücken, bis hin zu den Pferdedecken und den Wimpeln der Lanzen. Nicht nur in den Schlachten und Feldzügen, sondern auch auf den Ritterturnieren sorgten die Wappen der Ritter in ihren Vollrüstungen für eine optische Erkennung. Die Turniere sorgten dafür, daß die Ritter einem ständigen und harten Training unterworfen waren. Es kamen Hunderte, oft Tausende von Zuschauern zu diesen Veranstaltungen, bei denen die einzelnen Kämpfer neben ihrem eigenen Leben auch ihr Pferd und ihre Bewaffnung aufs Spiel setzten. Im Turnier sollte die Menge der Zuschauer die einzelnen Teilnehmer auch auf weite Entfernung zweifelsfrei unterscheiden können. Man begann, das Wappenbild auf den Leinentuniken zu wiederholen, die über dem Kettenpanzer getragen wurden und sie auf den Pferdedecken anzubringen.
    So waren aus den Gemeinschafts- und Gruppensymbolen im Laufe der Zeit Zeichen der Persönlichkeit geworden, die den Träger eindeutig identifizierten.

    Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurden die Schildfiguren zu festen Kennzeichen der Ritter, sie wurden von einer Generation auf die nächste vererbt und entwickelten sich so vom Persönlichkeitssymbol zum Familiensymbol. Die Schildfiguren entwickelten sich zu Schildbildern und traten auch vermehrt auf Dokumenten, Siegeln und ähnlichen Dingen auf. Um Verwechslungen mit ähnlich aussehenden Schildbildern zu vermeiden, kam der am Helm angebrachten Verzierung, dem Helmzier, eine größeren Bedeutung zu. Ebenso erging es der Helmdecke, einer Decke aus Stoff, die am Helm befestigt wurde. Sie hatte ursprünglich die Aufgabe, den Nacken des Trägers gegen Pfeile zu schützen. Auf den Wappendarstellungen anfangs noch mantelartig, wurde sie bald in Streifen geschnitten ("gezaddelt") und zerfaserte in immer mehr Bänder. Die Wappenmaler legten bei der Helmdecke eine gewisse künstlerische Freiheit an den Tag.

    Die meisten Ritter des Mittelalters konnten weder lesen noch schreiben, die Kenntnis der Wappensymbole erlaubte ihnen jedoch z.B. die Zuordnung von Dokumenten, im Kampf den Unterschied von Freund und Feind. Bei der großen Anzahl von unterschiedlichen Symbolen brauchte es Fachleute mit einem guten Gedächtnis, die den Überblick behielten. So entstand Ende des 13. Jahrhunderts das Amt des (Wappen-)Herolds, der Namen, Titel und Wappen der Ritter kennen musste.

    Ihre Aufgabe war es, auf den Feldzügen die versammelten Ritter kennenzulernen und sich mit anderen Herolden auszutauschen. Ihnen war auch der Zutritt ins Lager des Gegners gestattet, weil ihnen ihr Ehrenkodex verbot, die feindlichen Stellungen auszukundschaften. So konnten sie ihren Herren über "Rang und Namen" der Gegner berichten, damit diese sich in der Schlacht mit würdigen Gegnern messen konnten. Bei den Ritterturnieren hatten sie die Aufgabe, die Echtheit der Wappen und die Turnierfähigkeit, d.h. die Befähigung, an Turnieren teilnehmen zu dürfen, zu überprüfen.

    Im 14. Jahrhundert wurden in damaligen deutschen Ländern erstmals Wappen an Personen verliehen, die nicht dem Adel angehörten; vorausgesetzt, sie hatten besondere Verdienste im Staatswesen erbracht. Kaiser Karl IV. (*1316-†1378; "Dienstzeit" Kaiser: 1355-1378) war einer der ersten, der von seinem Recht auf Wappenverleihung Gebrauch machte.

    In dieser Zeit kam es vermehrt zu vielerlei Wappenschöpfungen, auch ohne Verleihung durch den Kaiser; Patizier, Gelehrte, Bürger und viele, die es zu Reichtum gebracht hatten, legten sich eigene Wappen zu. Es kam zu einem Verfall des Wappenniveaus, denn die Wappen, die nicht durch die vom Kaiser beauftragten Kanzleien und Heroldsämtern geprüft und bestätigt wurden, waren in ihrer Ausfertigung in Gestaltung und Form oftmals einfach gehalten.

    Die Heraldik erfuhr einen Aufschwung, als die ersten Bücher verlegt wurden. Johannes Gutenberg (*um 1400-†1468), der um 1450 in Mainz den modernen Buchdruck mit beweglichen Metalllettern und die Druckerpresse erfand, verstärkte diesen Aufschwung. Es begann die wissenschaftliche Erfassung und Bearbeitung der Wappenkunde. Die Französische Revolution 1789 und die Folgejahre stoppten diesen Aufschwung. Wappen waren verpönt und wurden verboten, da sie das alte Frankreich mit seinem Adel repräsentierten.

    Erst im Deutschen Kaiserreich nach 1871 erfolgte wieder ein Aufschwung - bis nach Ende des I. Weltkrieges. Der deutsche Kaiser mußte abtreten, das nationalstaatliche Interesse jener Zeit erlahmte. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Heraldik für politische Zwecke mißbraucht, indem man u.a. versuchte, in zahlreichen Wappen einen germanischen Ursprung zu finden - diese Absicht war aber zum Scheitern verurteilt, da sich ein germanischer Ursprung der Wappen historisch gesehen weder ableiten noch belegen läßt.

    In neuerer Zeit erfährt die Heraldik wieder reges Interesse, bedingt durch Kommunen, die zur Repräsentation eigene Wappen wünschen und das aufkommende Geschichts- und Familieninteresse der Bevölkerung.

    Farbgebung der Wappen:

    Die Heraldik beschränkt sich auf 5 unterschiedliche Farben, sog. "Tinkturen", und 2 Metalle. Den Farben und Metallen lassen sich Edelsteine und Eigenschaften zuordnen.
    Darüberhinaus findet noch die Mischfarbe blau-grau Anwendung, sie dient der Darstellung von (Stahl-)Helmen im Oberwappen und z.B. von Schwertern, Lanzen und Äxten im Wappenschild. Die Farben braun und grau spielen in der Heraldik keine Rolle.
    Ein der wichtigsten Regeln in der Heraldik lautet: Niemals wird ein Metall neben ein Metall und niemals wird eine Tinktur neben eine Tinktur gesetzt.

    Farbmuster: Farbe: Tinktur: Zugeordneter
    Edelstein:
    Zugeordnete
    Eigenschaften:
    Sonstiges:
    Erläuterung
    s.u.21
    rot Rubin Recht, Stärke, Würde, Liebe,
    Tapferkeit
    blau Saphir Ruhm, Ehre, Treue, Beständigkeit,
    Aufrichtigkeit
    grün Smaragd Fröhlichkeit, Freiheit, Gesundheit,
    Lieblichkeit, Hoffnung
    schwarz Diamant Tod, Trauer, Frieden, Demut,
    Untergang, Standhaftigkeit
    purpur -- Würde, Hoheit, Herrlichkeit,
    Macht
    selten verwendet; Kennzeichen höchster
    geistlicher und weltlicher Macht
    Metall:
    Silber Perle Reinheit, Unschuld, Keuschheit,
    Weisheit, Freude
    Gold Topas Herrlichkeit, Ansehen, Würde,
    Hoheit, Reichtum
    Sonstige:
    blau-grau Darstellung von metallenen Elementen
    braun keine Bedeutung
    grau keine Bedeutung


    Fussnote:

    21 Die ersten gedruckten heraldischen Verzeichnisse waren nicht coloriert, sondern in Schwarz-Weiß gehalten. Die Wappen waren jedoch in der Realität farbig. Um die Farben im Schwarz-Weiß-Bild wiedergeben zu können, wurden Schwarz-Weiß-Farbmuster verwendet. So entsprach z.B. ein Feld mit senkrechten schwarzen Strichen (oder schmalen Streifen) der Farbe rot: = . So war es möglich, Farben in Schwarz-Weiß wiederzugeben - quasi eine farbige Zeichnung ohne Farben.




    Blasonierung:

    Die "Blasonierung" bezeichnet in der Heraldik die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens. Das Wort leitet sich vom französischen Wort "Blason" (deut.: "Wappenschild") ab. Ab dem 13. Jahrhundert setzte sich, beginnend in Frankreich, eine sehr genaue Sprache zur Beschreibung der Wappen durch; in Deutschland war Philipp Jacob Spener im 17. Jahrhundert Wegbereiter einer einheitlichen Wappenbeschreibung in deutscher Sprache, die ganz ohne Fremdwörter auskam.

    In der Heraldik ist die Angabe "(heraldisch) links" die vom Betrachter aus rechte Seite, manchmal auch als (heraldisch) hinten bezeichnet - und umgekehrt. Diese Betrachtungsweise stammt noch aus der Zeit, als das Wappen auf dem Schild im Turnier oder Kampf getragen wurde. Es ist die Sichtweise des Wappenschildträgers, also der hinter dem Wappenschild Stehende. Da der Wappenschild i.d.R. am linken Arm getragen wurde, befand sich am ausgestreckten Arm die linke Seite des Wappenschildes in Blickrichtung hinten, wogegen die rechte Seite vorne war.
    Wenn also die Rede von "rechts" ist, ist dieses vom Betrachter aus "links". Die Angaben "oben" und "unten" sind aus Sicht des Wappenschildträgers und aus Sicht des Betrachters gleich.

    Oftmals ist der Wappenschild in Felder eingeteilt, so daß die Blasonierung mit der Beschreibung der Schildteilung beginnt. Wenn es auf dem Schild mehrere Felder gibt, beginnt man auf der rechten Seite oben. Je nachdem, wie die lang die waagerechten oder senkrechten Schnittlinien zwischen den Feldern sind, beschreibt man zuerst die Zeile (waagerecht) oder die Spalte (senkrecht). Es gilt der Grundsatz: "Erst kurz, dann lang". Ein aus zwei Zeilen und zwei Spalten bestehender Wappenschild ist gevierteilt oder "geviert" (franz.: "Écartelé" oder abgekürzt: "Ec.")

    Jedes einzelne Feld des Heroldsbildes (Wappenschild, das aus einfachen geometrischen Strukturen besteht) wird beschrieben in der Reihenfolge:
    1.) Benennung des Feldes
    2.) Belag des Schildgrundes
    3.) Die darauf liegende Figur
    Vielfach findet man Löwen im Wappen; der Löwe zählt zu den Gemeinen Figuren, dieses sind Abbildungen der Realwelt im Wappenschild wie z.B. Menschen, Tiere, Pflanzen oder Gegenstände.

    Viele Wappentiere haben eine bevorzugte Darstellungsweise im Wappenschild. Löwen werden bevorzugt steigend bzw. aufgerichtet dargestellt, sie schauen geradeaus und somit nach rechts. Diese Darstellungsweise stellt die Grundform dar, denn die Grundformen sind bevorzugte Darstellungsweisen und diese brauchen in der Blasonierung nicht erwähnt zu werden. Dieses führt zur Vereinfachung der Wappenbeschreibung.

    Schreitet der Löwe und blickt geradeaus, spricht die Heraldik vom "schreitenden" oder "leopardierten Löwen". Der heraldische Löwe ist oftmals golden, schwarz oder rot dargestellt. Darstellungen von Löwen mit ausgeschlagener Zunge sind in Wappen erst nach 1340 festzustellen. Vor 1340 war die Zunge noch kein Unterscheidungsmerkmal.

    Vgl. Wikipedia Stichwort: "Blasonierung" und "Löwe (Wappentier)".

    Die ersten Helme gab es ab dem 1. oder 2. Jahrhundert n. Chr., Helme im Turnierwesen sind seit Mitte des 13. Jahrhunderts bekannt, ab Mitte des 16. Jahrhunderts sieht man sie als Darstellungen in Wappen. Zu den Wappenhelmen gehören u.a. Stech-, Kübel-, Topf-, Spangen- und Kolbenturnierhelme (eine besondere Form des Spangenhelms, s.u.); Kolbenturnierhelme und Stechhelme waren schwere Turnierhelme des 15. und 16. Jahrhunderts. Der ungekrönte Stechhelm war im Wappen kennzeichnend für eine bürgerliche Familie, der (gekrönte) Spangenhelm für eine adelige Familie.

    Bei dem in der Heraldik als Spangenhelm bezeichnete Helmtyp handelt es sich nicht um den historischen Spangenhelm, sondern um einen Kolbenturnierhelm; ein Helm mit großer, kugelförmiger Glocke und vergittertem Gesichtsfeld. Der Stechhelm, auch Krötenkopfhelm genannt, ist ein Helm, bestehend aus einer Scheitelplatte mit einem schmalen Sehschlitz, einer sehr dicken vorderen Helmwand in Form eines spitzen Schiffsbugs und einer hinteren Helmwand mit Hinterkopfteil.

    Üblicherweise ruht der Helm auf dem oberen Schildrand und ist entweder nach vorn zum Betrachter gekehrt oder blickt nach vorne und somit nach rechts. Nicht jeder Helm ist heraldisch korrekt dargestellt. So werden Wappenhelme erst dann zu Wappenhelmen, wenn sie von einem Helmzier geziert werden und bei Turnieren von Rittern getragen wurden. Erst durch die Helmzier wurde ein Helm heraldisch.
    Wappenhelme werden oft in blau-grauer blasser Stahlfarbe oder z.B. silbern mit rotgefütterter Innenseite dargestellt.


    Wappen der Familie Baar:

    Die Blasonierung im "Armorial Général":

    Das Wappen der Familie Baar ist im "Armorial Général - Dictionaire des termes du blason" von J.-B. Rietstap, Ausgabe 1884, Teil 1, A bis K, S. 92, schriftlich dokumentiert. Die (ausführliche fachsprachliche) Beschreibung ("Blasonierung") lautet auf französisch:

    Baar, Bar, Bahr ou Baaren - Westphalie
    (Comtes, barons. Maison éteinte) Écartelé: aux 1 et 4 d'argent, au lion
    de gueules; aux 2 et 3, d'argent, à trois fasces de gueules. Casque couronné.
    Casque décoratif: Le lion de l'écu.

    Der entsprechende Textausschnitt aus dem Armorial Général.

    Die deutsche Übersetzung der Blasonierung lautet:
    Baar, Bar, Bahr oder Baaren - Westphalen
    (Grafen, Barone. Haus erloschen) Quadriert: Auf 1 und 4 silber, ein roter
    Löwe; auf 2. und 3. silber, drei rote Balken. Gekrönter Helm.
    Helmzier: Der Löwe des Schildes.

    Die Grafen und Barone ("Comtes, barons") waren in Westphalen angesiedelt. Diese Linie ist - wie oben angegeben - ausgestorben ("Maison éteinte" = "Haus erloschen") und somit ist das Wappen nicht vererbbar. Bei dieser Familie "Baar in Westphalen" handelt es sich lt. Literatur um das Haus von Bar im ehemaligen Fürstentum Osnabrück. Andere Linien der Familie existieren bis heute, sie führen ein Wappen mit einem schwarzen Bären auf silbernem Grund.

    Die Blasonierung im Einzelnen:

    Jedes einzelne Feld des Heroldsbildes oder Wappenschildes wird zeilenweise beschrieben in der Reihenfolge:

    1.) Benennung des Feldes
    (hier: "Auf 1 und 4")
    2.) Belag des Schildgrundes
    (hier: "silber")
    3.) Die darauf liegende Figur
    (hier: "ein roter Löwe")
    4.) Benennung des Feldes
    (hier: "auf 2 und 3")
    5.) Belag des Schildgrundes
    (hier: "silber")
    6.) Die darauf liegende Figur
    (hier: "drei rote Balken")
    Das Wappen:
    Bild zum Vergrößern bitte anklicken ! Bild zum Vergrößern bitte anklicken ! Bild zum Vergrößern bitte anklicken !
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    Der Wappenschild ohne Helm, ohne
    Helmzier und ohne Helmdecke; coloriert;
    Quelle: "Planches de l'Armorial Général de J.-B. Rietstap par V. Rolland" Band I
    Das Wappen mit allen Elementen
    (= Vollwappen); schwarz/weiß;
    Quelle: Unbekannt, vermutlich aber auch "Planches de l'Armorial Général de J.-B. Rietstap par V. Rolland" Band I
    Das Vollwappen; schwarz/weiß;
    Quelle: Neues Wappenbuch von Johann Siebmacher von 1612, Band I, S.166 (PDF-Seite gescanntes Exemplar)
    Bild-Beschreibung:
    Der Wappenschild zeigt lt. der Blasonierung im ersten und vierten Quadranten (vom Betrachter aus gesehen) einen roten Löwen auf silbernem Grund, im zweiten und dritten Quadranten drei rote waagrechte Balken ebenfalls auf silbernem Grund.
    Bild-Beschreibung:
    Über dem Wappenschild thront ein Helm mit einem Löwen als Helmzier. Der Schild wird oben, rechts und links von einer Helmdecke eingefaßt. Die Farbe der Helmdecke ist unbekannt, ebenso die Farbe des Helmes (stahlfarben oder silbern).
    Ungereimtheiten:

    Auf dem Wappenschild der unbekannten Quelle (Mitte) ruht ein ungekrönter (Stech-)Helm, lt. Blasonierung müßte es sich aber um einen gekrönten (Spangen-)Helm handeln. Die adligen Familien trugen den Spangenhelm und die bürgerlichen den Stechhelm. Bei dem Vollwappen von Siebmacher (rechts) ist der Helm korrekt dargestellt.


    Glossar:

    Buch-
    stabe:
    Begriff: Erklärung:
    A Affinitätsliste Darstellungsweise von Personen in einer Liste, die über die Blutsverwandtschaft hinausgehend
    auch angeheiratete Personen und deren Familien enthält.
    A Affinitätstafel Grafische Darstellung der Affinitätsliste - u.U. sehr unübersichtlich, weil sehr groß.
    A Ahnen Eltern, Groß- oder Voreltern und Urgroßeltern usw.: Alle, die vor einem Probanden geboren sind.
    A Ahnenforschung s.a. Genealogie.
    A Ahnenliste Die A. enthält die Angaben zu den Vorfahren einer Person in Form einer Liste.
    A Ahnenpass Der A. existierte seit 1933. In ihm wurden Geburten, Taufen, Heiraten und Tod des
    Inhabers und seiner Vorfahren bis zu den Ur-Urgroßeltern standesamtlich nach Vorlage
    entsprechender Original-Geburts-, Tauf-, Heirats- und Todesurkunden bestätigt. Der
    vollständig ausgefüllte und beglaubigte A. ersetzte die Vorlage der Einzelurkunden.
    A Ahnenreihe Besondere Form der Ahnenliste, die nach Generationen geordnet ist.
    A Ahnenstamm Besondere Form der Ahnenliste, die nur von Vätern über die ältesten (ehelichen)
    Söhne zu den Enkeln führt.
    A Ahnentafel Grafische Darstellung der Ahnenliste in einer A.
    A Amtsdorf, Königliches Königliche Amtsdörfer sind Dörfer ohne Rittergut und adlige Geschlechter, sie
    unterstanden der königlichen Verwaltung, wie z.B. Parpart.
    A Auswanderung Man wanderte nicht freiwillig aus, sondern wurde durch äußere Umstände dazu gebracht
    es gibt (auch heute noch) drei große Ursachen dafür:
    - Wirtschaftliche Armut
    - Mißernten => keine Nahrungsmittel vorhanden
    - Kriege => Männer wollten keinen Wehrdienst leisten und entzogen sich durch Flucht.
    B Bauren Andere Schreibweise für: Bauer.
    B Bauernwappen Wappen, welche an Bauern verliehen wurden, die den Freibauern zugerechnet wurden.
    B Blankenseesche
    Hufenclassification
    Steuerkataster von 1717.
    B Blasonierung Heraldik: Fachsprachliche Beschreibung von Wappen.
    B Briefwappen Wappen, das mittels eines Wappenbriefes an nichtadelige Ritter verliehen wurde; es bedeutete
    keine Erhebung in den Adelsstand, wohl aber erhielten die Besitzer - nicht
    immer - durch seinen Inhalt alle damaligen Ehren- und Vorzugsrechte des Adels.
    B Büdner, Büdener Dorfbewohner eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei. Dazu gehörte ein eigenes Haus,
    jedoch nur wenig Land, eher ein großer Garten.
    E Einsegnung Zusammengefasste konfessionsunabhängige Bezeichnung der Konfirmation und Kommunion.
    F Familienchronik Die Darstellung einer Familiengeschichte in chronologischer Reihenfolge ohne festgelegte
    Form nennt man F.
    F Familiengeschichtsforschung s.a. Genealogie.
    F Familienname Ab dem 14. Jahrhundert entstanden die Familiennamen als Ergänzung zu den Vornamen. Da ein
    Vorname allein nicht mehr ausreichte und um Verwirrungen und Verwechslungen vorzubeugen,
    entstanden die Nachnamen als Familiennamen, um die einzelnen Personen voneinander namentlich
    unterscheiden zu können.
    F Feldgeschrei früher: Erkennungsruf auf dem Schlachtfeld; Losung, Parole
    Heraldik: Kurzer, über dem Helm schwebender oder an der Helmzier angebrachter Wahlspruch.
    G Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person. Sie enthält
    den Namen und Geschlecht der Person sowie Datum und Ort der Geburt. Sie wird vom Standesamt
    des Geburtsortes ausgestellt und dem Standesamt des Wohnortes der Eltern mitgeteilt. Vor 1876
    wurde die G. von den Kirchenbehörden ausgestellt, nach 1876 übernahmen die Standesämter die
    Ausstellung.
    G GEDCOM GE nealogical D ata COM munication; universelles Dateiformat zum
    Austausch von Daten für die Ahnenforschung; quasi der Standard für Ahnendaten.
    G Gemeine Figur Heraldik: Wahrnehmbare Erscheinungen der Realwelt im Wappen;
    z.B. Menschen, Tiere (sog. Wappentiere), Pflanzen, Gegenstände. Gegensatz Heroldsbild.
    Oftmals werden Gemeine Figuren mit Heroldsbildern kombiniert.
    G Genealogie Die Lehre von den auf Verwandtschaft beruhenden Beziehungen;
    andere Begriffe: Familiengeschichtsforschung, Ahnenforschung.
    G Gesamttafel oder -liste Kombination aus Vorfahrentafel und Nachkommentafel.
    H Helm Heraldik: Der Helm gehört zum Oberwappen.
    H Helmdecke Heraldik: Die Helmdecke ist der aus Stoff bestehende Teil
    des Helmes, der als Nacken- bzw. Kopfschutz diente.
    H Helmzier (fem.: die), auch:
    Helmkleinod, Cimir
    oder Zimir genannt
    Heraldik: Aufgesteckter Zieraufsatz für Helme, die u.a. von Rittern getragen wurden.
    H Heraldik Das Wort "Heraldik" stammt leitet sich vom Aufgabengebiet der Herolde ab. Die Heraldik umfasst
    die Bereiche Wappenkunst, Wappenkunde und Wappenrecht:
    - unter Wappenkunst versteht man die Regeln, wie ein Wappen zu gestalten ist;
    - unter Wappenkunde versteht man die Regeln, wie ein Wappen zu lesen ist;
    - unter Wappenrecht versteht man die Regeln, wie ein Wappen zu führen ist.
    H Herold Hofbeamter, der bei ritterlichen Turnieren für die Einhaltung der Ordnung sorgte
    und die Turnierfähigkeit (d.h., die Befähigung, an Turnieren teilnehmen zu dürfen)
    der Beteiligten überprüfte. Er reiste bei Reisen und Feldzügen seinen Herren voraus
    und kündigte deren Ankunft an. Als Zeichen seiner Legitimation trug er oftmals einen
    wappenverzierten Schild.
    H Heroldsbild, auch:
    - Heroldsfigur,
    - Ehrenstück oder
    - Heroldsstück genannt
    Heraldik: Bezeichnung für ein Wappenschild, das aus einfachen geometrischen Strukturen
    besteht; z.B. einfache geometrische Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien.
    Oftmals werden Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren kombiniert.
    H Herrendorf Herrendörfer gehören zu den adeligen Gutsdörfern, sie besaßen ritterliche Geschlechter.
    H Hufe Die damals übliche (Flächen-)Maßeinheit Landhufe entsprach 115 Preußischen Morgen und
    nach heutiger Berechnung ca. 2.000 Quadratmeter. Weitere Bedeutungen: Ein anderer Name für
    den Begriff Bauerhof; ein Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum.
    Das Flächenmaß Hufe war zeitlich und regional unterschiedlich und nicht genau definiert.
    K Kekulé Stephan Kekulé von Stradonitz (*1863-†1933) entwickelte 1898 das nach ihm benannte
    Ahnennummerierungssystem. Er war wissenschaftlicher Genealoge. Zu seinem Hauptwerk zählt
    "Ahnentafelatlas, Ahnentafeln zu 32 Ahnen der Regenten Europas und ihrer Gemahlinnen".
    K Königliches Amtsdorf s.a. Amtsdorf, Königliches.
    K Konsanguinitätsliste Darstellungsweise von Personen, die nur Blutsverwandte enthält, keine angeheiratete
    Personen und deren Familien; Gegenteil von: s. A - Affinitätsliste.
    K Konsanguinitätstafel Grafische Darstellung der Konsanguinitätsliste.
    K Kurrentschrift, Deutsche Die Verkehrsschrift des 18. und 19. Jahrhunderts. Alle handschriftlichen Kirchenbuch-
    und Standesamtseinträge aus dieser Zeit wurden in dieser Schrift verfasst. Je nach
    handwerklicher Geschicklichkeit ist die Schrift mehr oder weniger zu entziffern, d.h. der
    Lesegrad geht von leserlich bis unleserlich.
    L Landhufe s.a. Hufe.
    M Mühlenliste Mühlenlisten wurden angefertigt, um die Abgaben des Müllers und die Abgaben der
    Haushalte, die mahlen ließen, zu errechnen und um die gleichmäßige Auslastung der
    Mühlen zu garantieren.
    N Nachkommen / Nachfahren die nachfolgende(n) Generation(en) nach der Person: Alle, die nach einem geboren werden.
    N Nachkommentafel oder -liste Darstellung der Nachkommen in einer Tafel oder Liste.
    O Oberwappen Alle Elemente des Wappens, die oberhalb des Schildes angebracht sind, also Helm, Helmzier
    und Helmdecke.
    O Onomastik Die O. ist eine Teildisziplin der Sprachwissenschaft und beschreibt die spezifischen
    Eigenschaften der Namen (Vor-, Familien-, Orts-, Gewässer-, Flur-, Warennamen etc.). Sie
    befasst sich mit der Bedeutung, Herkunft und Verbreitung von Namen.
    P Prästationstabelle Aufzeichnungen über die laufenden Abgaben der landesherrlichen abgabepflichtigen
    Bevölkerung an das Domänenamt.
    P Proband Ein P. ist diejenige Person, von der die genealogische Verknüpfung in aufsteigender oder
    absteigender Linie ihren Ausgangspunkt nimmt.
    R Rangkrone Heraldik: Helmzier in Form einer (Helm-)Krone; bei Adelswappen symbolisiert die Rangkrone
    in den Wappen seit dem 15. Jahrhundert den Rang von Adels- und Patrizierfamilien.
    S Sanduhrtafel oder -liste s.a. Gesamttafel oder -liste
    S Schildbild Heraldik: Der zentrale bildliche Teil eines Wappens.
    S Schildhalter, auch:
    Wappenknecht genannt
    Heraldik: Hinter, neben oder unter dem Wappenschild befindliche Menschen-
    und Tiergestalten.
    S Sippschaftstafel oder -liste s.a. Gesamttafel oder -liste
    S Stammlinie Nachkommen mit denselben Familiennachnamen einschließlich der Geschwister
    der männlichen Vorfahren (lt. anderen Definitionen entfallen die Geschwister,
    es werden nur die ältesten (ehelichen) Söhne erwähnt).
    S Stammliste Stammlinie in Listenform
    S Stammtafel Grafische Darstellung der Stammliste.
    S Sütterlin (-schrift) Ludwig Sütterlin (*1865-†1917), deutscher Grafiker und Erfinder der
    Sütterlinschrift, die in den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts verwendet
    wurde. Fälschlicherweise wird sehr oft in den Dokumenten, die vor dieser Zeit
    entstanden, die darin verwendetete Schriftart ebenfalls als Sütterlin bezeichnet.
    Es handelt sich aber in diesen Fällen i.d.R. um die "Deutsche Kurrentschrift" (s.o.
    "Kurrentschrift").
    U Urwappen Wappen des Uradels.
    V Vollwappen s.a. Wappen. Als Vollwappen wird ein Wappen bezeichnet, daß mindestens aus Schild, Helm,
    Helmzier und Helmdecke besteht.
    V Vorfahren Die vorhergehende(n) Generation(en) vor der Person.
    V Vorfahrenliste Grafische Darstellung der Vorfahrenliste in einer Vorfahrentafel.
    V Vorfahrentafel Grafische Darstellung der Vorfahrenliste in einer Tafel.
    W Wappen Mittelhochdeutsche Bezeichnung "wapen" für Waffen.
    W Wappenschild Heraldik: Der Wappenschild ist der zentrale bildliche Teil eines Wappens, das
    sog. Schildbild.
    Alle Angaben ohne Gewähr !


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